Armut und Migration – Armutsmigration

Warum werden Armut und existenzielle Perspektivlosigkeit nicht als Flucht- und Migrationsgründe in Europa anerkannt?

Vorträge (Bericht)

Ort: Frankfurt am Main
Datum: 29. September 2013
Veranstalter: Komitee für Grundrechte und Demokratie

KARL KOPP, Europareferent von PRO ASYL, erläuterte an drei Stichpunkten (erstens: Tod und Zurückweisung; zweitens: Haft; und drittens: Verantwortungszurückweisung) wie die europäische Flüchtlingsabwehrpolitik am Beispiel der Grenze, die zwischen der Türkei und Griechenland (EU-Europa) verläuft (Ägäis und Evros/Meriç). Er berichtete, dass durch die Verriegelung des Grenzabschnitts am Evros/Meriç (Zaun, Patrouillen, FRONTEX) vermehrt wieder (vor allem syrische) Flüchtlinge über das ägäische Meer griechische Inseln zu erreichen versuchten. Dabei kenterten immer wieder Schiffe mit zahlreichen Todesfällen. Selbst wenn Flüchtlinge bereits griechische Inseln erreicht hätten, würden sie von der griechischen Küstenwache wieder in türkisches Hoheitsgewässer zurückgewiesen (push-back). Es käme auch immer wieder zu Verweigerung von Seenotrettung im Mittelmeer auf der Route von Nordafrika (Tunesien/Libyen) nach Lampedusa und Malta. Die Internierung von Flüchtlingen in Haftzentren und Lagern an den Außengrenzen gehöre zum integralen Bestandteil der europäischen Flüchtlingsabwehrpolitik. EU-Finanzierung von Auffanglagern in Nordafrika. Über das Dublin-System, das die Zuständigkeit der Überprüfung der Flüchtlingseigenschaft auf den Staat festlegt, in dem der Flüchtling EU-Europa betreten hat, wird die Verantwortung für die Flüchtlinge (europäische Binnenwanderung) an andere Staaten ab- und zurückgeschoben. Dadurch entstünden neue „Abschiebeverläufe“ und Inhaftierungsgründe (Beispiel: Flüchtlinge aus Italien – Lampedusa in Hamburg). Bis es überhaupt zu einer Überprüfung der Fluchtgründe eines Menschen komme (Asylverfahren), müsse dieser nicht nur todbringende Grenzen, Inhaftierungen, sondern auch noch innereuropäische Zuständigkeitsregelungen überwinden. Erst wenn diese lebend passiert seien, komme es zum eigentlichen Asylverfahren. Deshalb sprach Karl Kopp von der Systemkrise des europäischen Schutzsystems. Daraus könne nur folgen, dass der Zugang nach Europa erleichtert werden müsse. Er sprach sich deshalb für einen legalen und gefahrlosen Zugang nach Europa aus. Dazu müsse u.a. das europäische Visaregime geändert werden, das erst einen legalen Zugang nach EU-Europa verhindere. Auf die Frage wie auf die klimabedingte und ökonomisch forcierte Migration, die bislang keine anerkannten Fluchtgründe darstellen, reagiert werden könne, schlug er vor, dass das subsidiäre Schutzsystem (entsprechend „Folter“) für diese Migration geweitet werden könne. In der Diskussion ging es vor allem um diejenigen, die es bis nach Deutschland schafften und wie diese einen Aufenthalt erlangen könnten. Einig war man sich darin, dass die EU-Qualifikationsrichtlinie Flüchtlingen mehr Chancen böte, Schutz zu erlangen. Dazu müssten sie aber anwaltlich vertreten werden. Die Schutzquote läge 2012 bei etwa 28% (subsidiärer und GFK-Schutz). Bei der Diskussion um Armutsmigration ging es auch die Roma-Minderheiten aus Serbien und Mazedonien, die mit rechtlich äußerst fragwürdigen Mitteln in aussichtslose Asylverfahren gedrängt werden, nur, um sie umgehend wieder in ihre Herkunftsstaaten zurückzuschieben. Anders gelagert ist der Umgang mit den Roma-Minderheiten aus den EU-Staaten Rumänien und Bulgarien. Für die beiden EU-Staaten Rumänien und Bulgarien laufen Ende dieses Jahres die Übergangsfristen aus, mit denen die Arbeitnehmerfreizügigkeit beschränkt wurde – die voraussetzungslose dreimonatige Freizügigkeit innerhalb der EU ist davon nicht betroffen.

ALBERT SCHERR (PH Freiburg) vom Komitee für Grundrechte und Demokratie eröffnete seinen Beitrag zu dem Thema mit der Frage, ob die Forderung nach „offenen Grenzen“ ein Beitrag zu der Problematik „Armutsmigration“ darstellen könne. Zuvor stellte er fest, dass das staatliche Migrationsregime zwischen erwünschter und unerwünschter Migration unterscheide (auf der einen Seite: hochqualifizierte Arbeitsmigranten, Studierende, Saisonarbeitskräfte und Schutzbedürftige …, anderseits die nicht schutzwürdigen und illegalen Migranten). Zu bedenken sei zu dem, dass die weltweite Arbeitsmigration einen immensen Wirtschaftsfaktor auch für die Herkunftsstaaten der Migranten darstelle. Die Rücküberweisungen der Migranten (Remittances) betrugen im Jahr 2012 über 500 Mrd. Dollar, weit mehr als die sogenannte Entwicklungshilfe in die entsprechenden Staaten. Zugleich müsse festgehalten werden, dass die souveränen Nationalstaaten über den Zugang zu ihrem Territorium bestimmten. Wer also ein Recht zum Aufenthalt und ggf. zur Niederlassung erhalte. Werde dieses staatliche Recht in einer immer noch nationalstaatlich (un)geordneten Welt grundsätzlich anerkannt, folge daraus, dass der Staat dann auch das Recht habe, unerwünschte Migration zurückzuweisen oder zurückzuhalten. Die Art und Weise der Migrationskontrolle könne durchaus kritisiert werden.

Albert Scherr machte deutlich, dass mit dem gewöhnlichen und gehobenen Nationalstaatskonzept heute keine expliziten rassistischen oder nationalistischen Überlegenheitseinstellungen einhergehen müssten, da damit die selbstverständlichen nationalen Eigeninteressen der Bürgerinnen und Bürger verbunden werden wie beispielsweise die soziale Absicherung der Bürgerinnen und Bürger (rein nationalstaatliche Betroffenheitshorizonte). Mit Thomas Pogge (Weltarmut und Menschenrechte, Berlin/New York 2011, de Gruyter) könne angesichts der Globalisierung und damit der Verantwortung der reichen Industriestaaten für die wirtschaftlichen und klimabedingten Verwerfungen  hingegen gesagt werden, dass nach menschenrechtlichen und gerechtigkeitstheoretischen Prinzipien die politische Verantwortung der Nationalstaaten nicht mehr ausschließlich auf die eigenen Bürgerinnen und Bürger begrenzt werden kann (käme einer Feudalisierung der Weltordnung über die Birthright lottery gleich). Insofern wäre auch der Zugang für Armutsmigranten offen zu halten. Wie lässt sich mit diesem Dilemma umgehen? Mit Bridget Anderson  schlägt er eine „No-Border-Politics“ vor, die Handlungsfähigkeiten eröffne, indem die zahlreichen Facetten von „Grenzen“, die gesellschaftlichen Macht- und Ungleichheitsverhältnisse herstellen und immer erneut reproduzieren, angegriffen und verschoben werden können, ohne in die fruchtlose Debatte über „offene Grenzen“ einsteigen zu müssen. Zudem müsse, so Albert Scherr, eine solidarische Migrationspolitik viel stärker auf ökonomischen, politischen und militärischen Entwicklungen verweisen, die Migrationen auslösten, und Kooperationen mit andern Nichtregierungsorganisationen eingehen. In den Alltagskämpfen der Migrantinnen und Migranten gegen Lager, Residenzpflicht und vieles mehr, aber auch der flüchtlingssolidarischen Organisationen könnten Grenzverschiebungen und Rechtsdurchsetzungen erkämpft werden. Darüber entspann sich eine lange Diskussion aus Beispielen u.a. von Bleiberechtskämpfen an verschiedenen Orten von Gruppen (Dublin-Flüchtlinge, Roma-Minderheiten) und einzelnen Personen. Gleichwohl blieb die Frage offen, ob man in diese Auseinandersetzungen gleich pragmatisch oder menschenrechtlich utopisch hineingeht (alle Flüchtlinge oder diese bestimmte Gruppe). Könnte Deutschland über die 5.000 syrischen Flüchtlinge (Resettlement) weitere 10.000 oder gleich 100.000 Menschen aufnehmen. Fordert man einen uneingeschränkten gefahrlosen Zugang nach Europa, oder bringt man die geschürten und gefühlten Ängste der Bürgerinnen und Bürger vor der Einwanderung in die Sozialsysteme gleich relativierend in Anschlang?  Wie können die Ungleichheit und Elend produzierenden nationalstaatlichen Grenzen delegitimiert werden? Wie steht es mit dem Existenzrecht der Massenarmut, wenn ein großer Teil der Weltbevölkerung nicht mehr in das kapitalistische Weltsystem integriert werden kann? Fragen über die weiter nachgedacht werden muss.

Konferenzübersicht

11.00 Uhr bis 18.00 Uhr 

Begrüßung

Armutsmigration Teil I
Karl Kopp (PRO ASYL)

Der europäische Kampf gegen die „irreguläre“ Armutsmigration

Pause

Armutsmigration Teil II

Albert Scherr (Komitee für Grundrechte und Demokratie; Pädagogische Hochschule Freiburg)

Welche Implikationen, Folgen hat die europäische Weigerung, Armut als Fluchtgrund anzuerkennen. Welche Alternativen bleiben, um die Grenzen der Demokratie zu erweitern?

Zitierweise des Berichts: Dirk Vogelskamp: Veranstaltungsbericht: Armut und Migration – Armutsmigration: Warum werden Armut und existenzielle Perspektivlosigkeit nicht als Flucht- und Migrationsgründe in Europa anerkannt?, Frankfurt am Main, 29.09.2013, in: Netzwerk Flüchtlingsforschung, 07.10.2013, <www.fluechtlingsforschung.net/veranstaltungen/berichte/
armutsmigration29092013>.

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