Die weltweiten Migrationsdynamiken sind so komplex, dass die einfache Unterscheidung von Fluchtmigration und Arbeits-/Ausbildungsmigration nicht ausreicht. Auch das Konzept der ‚gemischten Migration‘ für den gesamten Bereich der nicht registrierten Migration ist unzureichend. Dies zeigt eine größere Studie anhand von Befragungen und biographischen Interviews mit Migrierenden in den Transitländern Jordanien, Türkei, Kolumbien und Mexiko: Fast alle der 1.200 Befragten berichten von lebensbedrohlichen Gewalterfahrungen im Laufe ihres sich in der Regel über mehrere Jahre erstreckenden Migrationsverlaufes. Das etablierte System des Flüchtlingsschutzes entsprechend der Genfer Konvention ist zentral, reicht aber für die komplexe Realität forcierter Migration im 21. Jahrhundert nicht aus. Neue Formen der Erfassung forcierter Migration und flexibler Regularisierung und Integration sind notwendig.
Seit Beginn des 21. Jahrhunderts sind die globalen Migrationsbewegungen umfassender und komplexer geworden. Von 1990 bis 2025 wuchs die internationale Migration schneller als die Weltbevölkerung, und die Zahl der Flüchtlinge und schutzbedürftigen Menschen stieg noch schneller an. Von den 1990er Jahren bis 2012 lag die Zahl der vom UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) als schutzbedürftig eingestuften Vertriebenen bei etwa 40 Millionen. Seitdem hat sich diese Zahl verdreifacht und belief sich im Jahr 2025 auf rund 125 Millionen. Die Gesamtzahl der international Migrierenden wurde im Jahr 2024 auf 300 Millionen geschätzt. Das bedeutet, dass auf zwei bis drei registrierte internationale Migranten eine gewaltsam vertriebene Person kommt.
Obwohl also eigentlich vermehrte Anstrengungen für den internationalen Flüchtlingsschutz unternommen werden müssten, ist in Deutschland und der gesamten EU eine restriktivere Behandlung von Schutzsuchenden zu beobachten. Ähnliches gilt für Australien, die USA, das Vereinigte Königreich und sogar Kanada, also Länder, die lange Zeit als liberale Einwanderungsländer galten. Elemente dieser Aushöhlung des Schutzes von gewaltsam Vertriebenen sind: (1) die Einschränkung der Möglichkeiten, überhaupt einen Antrag auf Flüchtlingsschutz zu stellen, indem Schutzsuchende an den Außengrenzen abgefangen und in Lagern außerhalb des eigenen Territoriums untergebracht werden, (2) die Erklärung von immer mehr Drittstaaten zu sicheren Herkunftsländern, wodurch die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz auf diese – in der globalen Machtasymmetrie meistens schwächeren – Länder verschoben wird und (3) die restriktivere Anwendung von Kriterien in staatlichen Asylanerkennungsverfahren.
Um diese restriktive Politik zu rechtfertigen, wird argumentiert, dass es sich bei den global gestiegenen Flüchtlingszahlen um ‚gemischte Migration‘ handele, bestehend aus Menschen, die tatsächlich Schutz benötigten und Menschen, die aus anderen Gründen um Aufnahme ersuchten. Wer durch ‚sichere Drittstaaten‘ migriert sei, solle dort Aufnahme und Schutz beantragen. Nur die ‚wirklich Schutzbedürftigen‘ sollten Zugang zu Asyl erhalten. Die neuen Restriktionen des europäischen Asylsystems (GEAS) sehen vor, dass die anderen nach einem Kurzcheck an den Außengrenzen in exterritorialisierte Lager gebracht und nach einer Schnellprüfung in ‚sichere Drittstaaten‘ oder das Herkunftsland abgeschoben werden. Mit dem Konzept der ‚gemischten Migration‘ wird suggeriert, dass so das ‚Vermischte‘ wieder entmischt und sortiert wird.
Empirische Befunde zu forcierter Migration in vier Transitländern
Die Ergebnisse einer umfangreichen vergleichenden Studie legen nahe, dass das Konzept der ‚gemischten Migrationsströme‘ die empirische Wirklichkeit der tatsächlichen, kumulierten forcierten Migration kaum angemessen erfasst. In den vier Migrationstransitländern Jordanien, Türkei, Kolumbien und Mexiko wurden jeweils mindestens 300, insgesamt also über 1.200 Migrierende, befragt. Zudem wurden 65 autobiographische Erzählungen von Migrierenden erhoben und analysiert sowie knapp 50 Interviews mit Fachleuten, staatlichen Behörden und NGOs durchgeführt. Die Datenerhebung konzentrierte sich auf Orte, an denen sich Menschen aufhielten, die entweder als Fluchtmigrierende oder als Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere wahrgenommen wurden. Dazu wurden in den vier Ländern Expertinnen und ‚Gatekeeper‘ befragt, um Verkehrsknotenpunkte (insbesondere Bahn- und Busbahnhöfe) oder Stadtteile mit einem hohen Anteil an Fluchtmigrierenden in Städten wie Istanbul oder Gaziantep (Türkei), Amman oder Mafraq (Jordanien), Pasto oder Necoclí (Kolumbien) sowie Tapachula oder Mexiko-Stadt zu identifizieren.
An diesen Orten wurden durch standardisierte Befragungen und biographische Interviews mittels Zufallsansprache und dem Schneeballverfahren durchgeführt. Da viele der infrage kommenden Personen weder als ansässig noch als durchreisend registriert sind und angesichts der hohen Dynamik dieser Migrationsbewegungen keine Kenntnisse über eine stabile Grundgesamtheit vorliegen, kann grundsätzlich keine statistisch repräsentative Auswahl getroffen werden. Gleichwohl liefern die Befunde breite und tiefe Einblicke in die Migrationsverläufe von Menschen, die ihr Herkunftsland verlassen mussten und nicht genau wissen, ob und wann sie dorthin zurückkehren, in ein anderes Land weitermigrieren oder in dem Transitland verbleiben sollen. Für die Befragungen in jedem der vier Transitländer wurden jeweils zwei Herkunftsländer bestimmt: Afghanistan und Syrien für die Türkei, Irak und Syrien für Jordanien, Ecuador und Venezuela für Kolumbien sowie Honduras und Venezuela für Mexiko. Dies ermöglicht optimale Vergleiche zwischen den Herkunfts- und den Transitländern.
Sowohl die standardisierte Befragung als auch die autobiografischen Erzählungen fokussierten sich darauf, die gesamte Lebensgeschichte der Befragten vom Verlassen des Herkunftslandes bis zum Zeitpunkt des Interviews zu erfassen. Hinsichtlich der Gründe für die Auswanderung wurden Mehrfachantworten erfasst und ausgezählt. Trotz einiger Unterschiede zwischen den sechs Herkunftsländern zeigt sich, dass die meisten Motive mit Zwang und Gewalt zusammenhängen (Krieg/organisierte Gewalt, individuelle Gewalt sowie Diskriminierung/Verfolgung). Nur vier Prozent der Antworten bezogen sich auf Gründe der (weiteren) (Aus-)Bildung. Viele Befragte aus Afghanistan, Honduras, dem Irak und Syrien gaben „schlechte Lebensbedingungen“ als Grund an. Angesichts der Lebensbedingungen in diesen Ländern – zerstörte Häuser, bewaffnete Konflikte, Verfolgung aus ethnischen oder politischen Gründen sowie Bandenkriminalität – schließt dies auch Zwang und Gewalt ein. Auch der Grund „Familienzusammenführung“ muss im Kontext von erzwungener Migration und von außen auferlegter Familientrennung interpretiert werden.
In der Befragung wurden alle längeren Aufenthalte während der Fluchtmigration erfasst. Dabei wurden häufig Erfahrungen mit Gewalt, Ausbeutung, Erpressung oder Nötigung durch Polizei und andere staatliche Behörden oder kriminelle Banden genannt. Für jeden der ersten vier Aufenthalte auf dem Weg nach Kolumbien, Mexiko, Jordanien oder in die Türkei berichtete jeweils etwa ein Drittel der Befragten von Gewalterfahrungen. Seit dem Verlassen des Herkunftslandes waren im Durchschnitt drei Jahre vergangen (Kolumbien), zwölf Jahre (Jordanien), acht Jahre (Türkei) und sechs Monate (Mexiko). In den vier Transitländern selbst wurden bei den Mehrfachantworten insgesamt 2.595 Erfahrungen mit Freiheitsentzug oder Misshandlungen durch staatliche Behörden, Banden oder die organisierte Kriminalität, gewalttätige und bewaffnete Übergriffe durch Gruppen, Inhaftierung, Raub, Finanzbetrug und Ausbeutung, körperliche Übergriffe ohne Waffen, Schläge, Einsperren, sexuelle Belästigung, Missbrauch oder Vergewaltigung genannt.
Die Interviewten wurden auch danach gefragt, welche legalen Aufenthaltsdokumente sie zum Interviewzeitpunkt besaßen. Nur ein gutes Drittel der Befragten (478 von 1213) gab an, einen Reisepass ihres Geburtslandes zu besitzen. Etwa die Hälfte nannte andere Dokumente des Herkunftslandes, mit denen sie sich ausweisen konnten (z.B. Geburtsurkunden, Führerscheine oder Kreditkarten). Insgesamt gaben 28 Prozent der Befragten keinerlei Identifikationsdokumente ihres Herkunftslandes an. Unter den Befragten nannten nur 47 Prozent aller Befragten eine temporäre und nur sechs Prozent eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis des Transitlandes. Acht Prozent antworteten, zum Zeitpunkt der Befragung über kein gültiges Aufenthaltsdokument zu verfügen. Interviewte in Kolumbien hatten einen besonders prekären Status – wenige gaben den Besitz eines Reisepasses an, sehr viele keinerlei Dokumente.
Die Befunde verdeutlichen die prekäre aufenthaltsrechtliche Situation, in der sich die forciert Migrierenden zum Befragungszeitpunkt befanden. Mehr als ein Viertel besaß überhaupt kein Identifikationsdokument des Herkunftslandes. Weniger als die Hälfte hatte einen temporären Aufenthaltstitel für das Transitland. Es gab mehr Befragte, die angaben, keinerlei Aufenthaltsdokument zu besitzen, als diejenigen, die einen unbefristeten Aufenthaltsstatus für das Transitland angaben. Temporäre Aufenthaltserlaubnisse mussten je nach Transitland jährlich oder zweijährlich neu beantragt werden, was mit viel Unsicherheit und oft hohen Kosten verbunden war. Auf die Frage, wie der Lebensunterhalt aktuell gesichert werde, bezogen sich 59 Prozent der (Mehrfach-)Antworten auf eigene Ersparnisse oder die Hilfe von Familienangehörigen, staatlichen Einrichtungen oder Nichtregierungsorganisationen. Die Hälfte der Befragten gab an, den eigenen Lebensunterhalt zum Zeitpunkt des Interviews (auch) durch eigene Beschäftigung zu bestreiten. Auf die Frage nach ihren wirtschaftlichen Aktivitäten gaben 17 Prozent der Befragten an, regulär beschäftigt zu sein; 26 Prozent erklärten, informell oder selbstständig zu arbeiten.
Angesichts dieser äußerst prekären rechtlichen und wirtschaftlichen Lebensumstände waren die Zukunftspläne vieler Befragter eher vage. Alle Interviewten wurden gefragt, ob sie in ihr Herkunftsland zurückkehren, im Transitland dauerhaft bleiben oder in ein anderes Land weiterwandern möchten. Dabei wurde auch erhoben, unter welchen Bedingungen und in welchem Zeitrahmen sie welchen Plan umsetzen möchten und welche Vorbereitungen sie bereits getroffen haben. Aus den Antworten konnten drei Gruppen gebildet werden: Erstens diejenigen, die einen recht klaren Plan hatten, dauerhaft im Transitland zu bleiben (27 Prozent), zweitens diejenigen, die ein klares Projekt hatten, in ein anderes Land zu migrieren (30 Prozent), und drittens diejenigen, die recht unklare Vorstellungen von ihrem zukünftigen Lebensmittelpunkt hatten (43 Prozent).
Die Studienergebnisse zeigen insgesamt, dass die Befragten fast ausnahmslos zum Verlassen ihres Heimatlandes gezwungen wurden. Nur etwas mehr als die Hälfte der Interviewten (53 Prozent) gab an, eine – meist temporäre – Aufenthaltserlaubnis für das Transitland zu besitzen. Auch wenn zu Beginn des Migrationsprozesses verschiedene Gründe und Motive zusammen eine Rolle spielten, ist der Migrationsverlauf selbst dann von weiteren schwierigen und oft lebensbedrohlichen Situationen, längeren unfreiwilligen Aufenthalten, einschneidenden Erfahrungen mit schwerer Gewalt sowie einer äußerst prekären Lage im Transitland geprägt. Wesentlich angemessener als der Begriff ‚gemischte Migration‘ beschreibt forcierte Migration die Lebenswirklichkeit der Befragten. Ohne die erforderlichen offiziellen Dokumente und Rechte befinden sich diese forciert Migrierenden in einer Schwebesituation. Sie wissen nicht, ob sie zurückkehren, weiterziehen oder bleiben sollen.
Statt Externalisierung und Abschottung – Regularisierung und Integration
Die weltweiten Migrationsdynamiken werden immer komplexer. Sie lassen sich nicht angemessen mit der einfachen Unterscheidung von Arbeits- und Ausbildungsmigration einerseits und Fluchtmigration andererseits erfassen, ebenso wenig mit dem Konzept der ‚gemischten Migration‘. Ein erheblicher und weiter anwachsender Teil der internationalen Wanderungsprozesse muss als forcierte Migration charakterisiert werden. Das seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs entwickelte Regime des internationalen Flüchtlingsschutzes auf der Basis der Genfer Flüchtlingskonvention ist von enormer Bedeutung und muss gegen jegliche Aufweichungsbestrebungen verteidigt werden. Wie jedoch schon im Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration und im Globalen Pakt für Flüchtlinge thematisiert wurde, reicht der klassische Flüchtlingsschutz nicht mehr aus. Beide Vereinbarungen wurden auf der UN-Vollversammlung im Jahre 2018 verabschiedet und haben durchaus auch Schwächen – sie sind aber angesichts der gegenwärtigen Versuche, die regelbasierte internationale Ordnung insgesamt zu demontieren, wichtige Bezugspunkte für einen erweiterten Schutz forcierter Migration.
Diese und weitere bisher entwickelte Instrumente zur Regularisierung und Integration forcierter Migrierender müssen umfassend genutzt und ausgebaut werden. Denn das Menschenrecht auf Migration ist ungleich verteilt. Zwar gibt es das Recht, ein Land zu verlassen, jedoch kein generelles Recht, in ein anderes Land einzuwandern. Wie die skizzierte Studie zeigte, haben forciert Migrierende meistens keine offiziellen Dokumente, die ihre lebensgefährdende Verfolgung und Gewaltandrohungen vor und während der Migration hinreichend belegen können. Entsprechend bleiben ihnen oft nur die Möglichkeiten, sich irregulär zu bewegen und aufzuhalten oder Asyl im Sinne der Genfer Konvention zu beantragen. Die (potentiellen) Transit- und Aufnahmeländer besitzen oft keine angepassten Verfahren, mit der Komplexität forcierter Migration umzugehen. Wenn sie für die Betroffenen weder Schutz noch Integration bieten, steigt deren Bereitschaft weiterzuwandern. Viele Regierungen im Globalen Norden geben rechtspopulistischem Druck nach und antworten mit Einschränkungen des Flüchtlingsschutzes, Externalisierung und vermehrten Rückführungen von forciert Migrierenden.
Dabei sind Versuche der totalen Kontrolle von Grenzen und Migration technisch, personell und finanziell sehr aufwendig. Sie scheitern in der Regel an der Vielfalt der involvierten Interessen, führen oft zur Ausweitung und Aufrüstung von Schleppern, verstoßen häufig gegen bestehende Regelwerke und sind oft symbolpolitische Versuche, Staatswirksamkeit zu demonstrieren. Sie steigern häufig die Migrationskosten und Gefahren für forcierte Migrierende und verbessern nicht automatisch die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Angemessene Kontroll- und Ausweisungsmaßnahmen sind für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Drogen- und Waffenschmuggels sowie der Einwanderung terroristischer Gewalttäter sinnvoll. Für forcierte Migration sind jedoch Regularisierung und Integration das Gebot der Stunde. Es gibt in Afrika und Lateinamerika viele Beispiele für die flexible Regularisierung von Menschen, die nicht alle notwendigen offiziellen Dokumente vorweisen können und daher als ‚irregulär‘ eingestuft werden. Auch Länder des Globalen Nordens nutzen dieses Instrument: Zwischen 2009 und 2012 wurden in Italien etwa 340.000 irregulär Aufhältige (vor allem Haushaltsbeschäftigte) legalisiert. Ähnliche Initiativen gab es etwa in Irland und Portugal. In den USA konnten durch das DACA-Programm Minderjährige ohne legalen Aufenthaltstitel vor Abschiebung geschützt und ihnen eine Regularisierung ihres Aufenthalts ermöglicht werden. In Deutschland hat das von 2022 bis 2025 gültige Chancenaufenthaltsgesetz etwa 50.000 Geduldeten die Chance auf einen Daueraufenthalt eröffnet.
Nicht zuletzt aufgrund seiner kolonialen Vergangenheit hat Spanien eine lange Tradition darin, Staatsangehörigen ehemaliger Kolonien eine erleichterte legale Einreise zu ermöglichen. Entsprechend gab es in den Jahren 1985, 1991, 1996, 2001 und 2005 insgesamt weit über eine halbe Million Regularisierungen auf der Basis von Arbeitsverträgen. Anfang 2026 beschloss die Regierung eine umfangreiche Regularisierungsmaßnahme. Menschen ohne gültigen Aufenthaltstitel können eine Regularisierung beantragen, wenn sie ihre „Verwurzelung“ im Land nachweisen können. Dafür müssen sie belegen, dass sie während eines Mindestzeitraums von einem halben Jahr ohne staatliche Unterstützung und ohne Strafverfahren im Land gelebt haben. Dies ermöglicht es ihnen, eine vorläufige Arbeitserlaubnis zu beantragen und ihren Status zu legalisieren. Von dieser Maßnahme könnten Schätzungen zufolge eine halbe Million Menschen profitieren.
Alle forciert Migrierenden sollten in Transit- und Ankunftsländern die Chance haben, sich zu registrieren, zu arbeiten und eine minimale Gesundheitsversorgung zu erhalten. In Deutschland wurden frühzeitige Sprachangebote und Arbeitsmöglichkeiten für Asylantragstellende erst spät eingeführt. Dies ist kontraproduktiv – für die Betroffenen und die Gesellschaft. Denn Arbeit ist nicht nur Broterwerb, sondern auch Chance auf die Erfahrung von Selbstwirksamkeit und Anerkennung. Arbeitserfahrungen und Ausbildungszertifikate Eingewanderter sollten schneller und flexibler anerkannt werden. Geförderter Spracherwerb sollte allen Migrierenden und Ankommenden ohne Zeitverzögerung zustehen. Integration und Regularisierung beinhalten in jedem Fall – unabhängig vom weiteren Lebensweg der Menschen – einen Gewinn für alle.