Auseinandersetzung mit den Folgen der EU-Flüchtlingspolitik in nordafrikanischen Transitländern

Mein Beitrag stellt meine Sicht aus der Praxis dar. Die Europäische Union bleibt trotz zahlreicher, anders lautender Bekundungen bei ihrer auf Abschottung ausgerichteten Migrationspolitik an ihren südlichen Grenzen. So kommt es weiterhin zu tragischen Todesfällen auf dem Mittelmeer. Jedes mal, wenn wieder Menschen auf elende Weise ertrinken, zeigt sich erneut wie verfehlt und beschämend die europäische Politik Schutzsuchenden gegenüber tatsächlich ist.

 

Kurzer Rückblick

Im Dezember 2013 wurde das European Border Surveillance System (EUROSUR) beschlossen, das unter anderem mit Offshore-Sensoren, Satellitensuchsystemen und Drohnenkameras, die Ortung und Überwachung „problematischer Menschenströme“, verbessern soll. Außerdem wurde das Budget der Grenzüberwachungsagentur Frontex um mehr als 30 Mio. Euro aufgestockt. Immer wieder gibt es Berichte, dass Frontex auch in sogenannte „Push-Back“ Operationen, das illegale Abfangen und Zurückdrängen von Flüchtlingen und MigrantInnen auf Hoher See, verwickelt ist.

Fast gleichzeitig beschloss die spanische Regierung, die Grenzzäune um die Enklaven Melilla und Ceuta mit Stacheldraht, Widerhaken und Klingen aufzurüsten. Am 6. Februar 2014 kamen schließlich fünfzehn MigrantInnen aus Afrika ums Leben als sie von Marokko aus versucht hatten, Ceuta dennoch zu erreichen.

Weiterhin zielt die EU-Politik auf die Verstärkung der Grenzsicherheitsmaßnahmen in Algerien und Mauretanien ab. Dies mit dem Ziel, Migrationsbewegungen in den Herkunftsregionen besser steuern und unterbinden zu können.

 

Europäische Zusammenarbeit mit afrikanischen Ländern

Europäische Staaten sind enge Kooperationen mit Staaten in Nord- und Westafrika eingegangen, um zu verhindern, dass MigrantInnen Europa erreichen. Mit Tunesien und Marokko wurden Mobilitätspartnerschaften vereinbart, im Rahmen von EUROSUR gibt es ein ähnliches Kooperationsabkommen mit Libyen, das übrigens die Genfer Flüchtlingskonvention nicht unterzeichnet hat. Derzeit wird sogar über die Errichtung von „Willkommens- und Ausreisezentren für AsylbewerberInnen und Flüchtlinge“ in Nordafrika gesprochen. Diese könnten in typischen Transitländern von Flüchtlingen, wie bspw. Ägypten, geschaffen werden, um schon dort möglichst schnell darüber zu entscheiden, wem Aufenthalt und Schutz in Europa gewährt werden soll. Die problematischen menschenrechtlichen Rahmenbedingungen in diesen Staaten spielen dabei aber scheinbar keine Rolle.

Die Mobilitätspartnerschaften, die nach dem „Arabischen Frühling“ 2011 den Staatsführungen angeboten wurden, unterstreichen bislang lediglich die Absicht, MigrantInnen, Flüchtlinge und Schutzsuchende von Europa so fern als möglich zu halten. Grenzkontrollen und Teile der Abschottungspolitik werden dadurch in die Partnerländer verlagert. Im Gegenzug wird Entwicklungshilfe in Aussicht gestellt.

 

Rechte und Situation der Migrantinnen und Migranten?

Dabei werden die Rechte von MigrantInnen systematisch missachtet. Sowohl in Marokko, Algerien und Tunesien, als auch im Senegal und Mauretanien stehen nationale Regelungen zur Ein- und Ausreise teilweise im deutlichen Widerspruch zu internationalem Recht oder werden nur unzureichend respektiert und angewandt. Oftmals verfügen weder staatliche Akteure, Polizeikräfte noch die MigrantInnen selbst über die entsprechenden Informationen zur Rechtslage. Das belegt die gemeinsame Studie von Brot für die Welt, medico international und Pro Asyl „Im Schatten der Zitadelle. Der Einfluss des europäischen Migrationsregimes auf Drittstaaten“ aus dem Jahr 2014.

Nicht nur in Folge der revolutionären Umbrüche in Nordafrika, auch im Zuge des Krieges in Mali verstärkten sich die Migrationsbewegungen in der Region und erhielten eine veränderte Dynamik. Neben einer Vielzahl von Binnenvertriebenen sahen sich tausende Menschen gezwungen, nach Mauretanien, Algerien, Niger und andere westafrikanische Staaten zu fliehen.

Die malischen Flüchtlinge in Niger und Algerien sind eigentlich ArbeitsmigrantInnen, meist aus Subsahara-Staaten, die im Norden Afrikas arbeiteten und in der Vergangenheit regelmäßig die malisch-algerische Grenze überquerten. Diese Grenzregion ist eine wichtige Transitzone, die den Übergang zwischen dem Sahel und der Sahara bildet. Da die malisch-algerische Grenze jedoch kaum mehr passierbar ist, suchen diese Menschen nun den gefährlichen Weg über Marokko oder Mauretanien. Häufig werden sie Opfer tödlich endender Zurückweisungen, wenn sie mit Hilfe von MenschenhändlerInnen oder SchleuserInnen versuchen, die Grenze zu überqueren. Einige Menschen stranden aber auch in Mauretanien, das keine staatlichen Leistungen vorsieht.

Auch im Niger ist die Situation für die meisten MigrantInnen gefährlich. Sie sind von Menschenhandel bedroht, werden erpresst und gegen ihren Willen an der Weiterreise gehindert.

 

Engagement zur Hilfe, nicht Abweisung

Brot für die Welt unterstützt ein größeres Netzwerk von MigrantInnenselbstorganisationen und AktivistInnen in den west- und nordafrikanischen Ländern Algerien, Mali, Marokko, Mauretanien, Niger, Senegal und Tunesien, um die Situation für die MigrantInnen in diesen Ländern zu verbessern und ihre Rechte zu stärken. Angeboten werden u.a. Fortbildungen für Anwälte in der senegalesisch-mauretanischen Grenzregion. Die Handhabe des internationalen humanitären Völkerrechts wird vermittelt, um den Rechtsschutz für MigrantInnen zu verbessern.

So arbeitet das Projekt u.a. mit AnwältInnen in den mauretanischen Städten Nouakchott und Nouadhibou, um MigrantInnen bei der Dokumentation, Anzeige und Verurteilung von Menschenrechtsverletzungen zu unterstützen. Von Nouakchott aus werden anwaltliche Delegationsreisen in andere Regionen Mauretaniens unternommen, um zu gewährleisten, dass MigrantInnen in abgelegenen Gebieten des Landes den Beistand von AnwältInnen nutzen können.

In Niger werden die Menschenrechte von MigrantInnen auf öffentlichen Veranstaltungen thematisiert. Diese richten sich an AktivistInnen zivilgesellschaftlicher Organisationen, JournalistInnen, EntscheidungsträgerInnen, Sicherheitskräfte und die allgemeine Öffentlichkeit. Außerdem werden Radioprogramme für Lokalsender konzipiert, um über die Rechte von MigrantInnen und staatliche Migrationspolitik zu informieren. Dies mit dem  Ziel, für die Schicksale von MigrantInnen im Sahel zu sensibilisieren.

 

Ein Plädoyer

Alle MigrantInnen und Flüchtlinge sind BürgerInnen dieser Welt. Sie müssen alle jene unveräußerlichen Rechte wahrnehmen können, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert sind: „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ – überall, auch innerhalb der Europäischen Union und an den europäischen Außengrenzen.

Europa darf die Verantwortung für Flüchtlinge sowie MigrantInnen nicht an andere Staaten abschieben oder Entwicklungszusammenarbeit missbrauchen, um migrationspolitische Kooperationen im Sinne enggeführter, europäischer und deutscher Interessen durchzusetzen. Verantwortung für die Schutzsuchenden zu übernehmen, bedeutet gefahrenfreie Wege für ZwangsmigrantInnen zu öffnen. Europa braucht ein in die Zukunft gewandtes, menschenwürdiges Einwanderungsrecht. Dazu gehören auch die Möglichkeit der Verfestigung des Aufenthalts sowie die Ermöglichung des Nachzugs von Familienangehörigen.

 

 

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