„[Viele treibt] die Sorge um: Wie kann Deutschland auch in Zukunft offen bleiben für Flüchtlinge, wenn zu den vielen, die schon da sind, viele weitere hinzukommen? Wird der Zuzug uns irgendwann überfordern? […] Wir wollen helfen. Unser Herz ist weit. Doch unsere Möglichkeiten sind endlich. […] Unser Asyl- und Flüchtlingsrecht […] bemisst sich nicht nach Zahlen. Und doch wissen wir: Unsere Aufnahmekapazität ist begrenzt, auch wenn noch nicht ausgehandelt ist, wo diese Grenzen liegen.“
(Bundespräsident Joachim Gauck am 27. September 2015)
Da war sie wieder: Die ominöse „Aufnahmekapazität“, die angeblich begrenzt ist, ohne dass irgendjemand sagen kann, wo genau denn diese Grenze nun liegt. Bundespräsident Joachim Gauck hat sie in seiner Rede bei der Eröffnung der „40. Interkulturellen Woche“ in Mainz bemüht und die Menschen in Deutschland vor Herausforderungen und Konflikten in Folge der gegenwärtigen Aufnahme von Flüchtlingen gewarnt. Diese seien unvermeidlich, „wenn Menschen zu Hundertausenden zu uns kommen, aus einem fernen Land mit einer fremden Kultur“.
Es soll in diesem Beitrag nicht um eine Analyse der Rede gehen, die es sicherlich wert wäre, genauer betrachtet zu werden. Denn sie sagt viel aus über den deutschen Diskurs über Flüchtlingsaufnahme und Willkommenskultur, über das Selbstverständnis der bundespolitischen Öffentlichkeit in Auseinandersetzung mit dem Eigenen und dem Fremden, aber auch über den Versuch, den jüngsten bundesstaatlichen Entscheidungen zur aktuellen Flüchtlingspolitik einen diskursiven Rahmen zu geben. Stattdessen soll Gaucks Rede, ausgehend vom Schlagwort der „Aufnahmekapazität“, in einen zeithistorischen Kontext gesetzt werden.
1975 wurde die Interkulturelle Woche als „Tag des ausländischen Mitbürgers“ ins Leben gerufen, um „für bessere politische und rechtliche Rahmenbedingungen des Zusammenlebens von Deutschen und Zugewanderten“ einzutreten. Das war damals auch bitter nötig, denn trotz aller unleugbaren Zeichen, dass die Bundesrepublik zum Einwanderungsland wurde, weigerten sich die damals politisch Verantwortlichen, dieses Faktum auch öffentlich anzuerkennen und ihr politisches Handeln daran auszurichten. Hinter verschlossenen Türen war dies hingegen common sense: Deutschland sei, so etwa ein internes Grundlagenpapier des federführenden Arbeitsministeriums 1973, durch die europäische Freizügigkeit, „sogar mehr als ein Einwanderungsland“ (vgl. Berlinghoff 2013: 212). Und auch der damalige Bundesinnenminister Hans-Dietrich Genscher erklärte im Innenausschuss des Bundestags, die Bundesrepublik sei „in Wahrheit ein Einwanderungsland“ (vgl. ebd. 213).
Anstatt aber die Einwanderung in Folge der überaus erfolgreichen Anwerbepolitik anzuerkennen und entsprechende Integrationspolitiken zu implementieren, betonten bundesdeutsche PolitikerInnen vielmehr öffentlichkeitswirksam ihre Sorgen um die „Aufnahmefähigkeit“ der deutschen Gesellschaft:
„In unserer Mitte arbeiten fast zweieinhalb Millionen Menschen aus anderen Nationen […]. Wir wissen, daß es allzuoft die Not ist, die sie zu uns führt. […] Es ist aber, meine Damen und Herren, notwendig geworden, daß wir sehr sorgsam überlegen, wo die Aufnahmefähigkeit unserer Gesellschaft erschöpft ist und wo soziale Vernunft und Verantwortung Halt gebieten. […] Also wird es auch gelten, diese Dinge im Zusammenhang darzustellen und Lösungsvorschläge daraus abzuleiten. Dies ist eine riesenhafte und komplexe Aufgabe für alle, vom Bund bis zu den Unternehmensleitungen. Sie verlangt den solidarischen Geist […]. Für alle Bürger wird die gute Nachbarschaft mit diesen Minderheiten die tägliche Toleranzprobe, eine Reifeprüfung ihres demokratischen Bewußtseins sein.“
(Regierungserklärung von Bundeskanzler Willy Brandt am 18. Januar 1973)
Die Ähnlichkeit der beiden Reden ist frappierend, und man könnte Gaucks RedenschreiberInnen des Plagiates beschuldigen, wenn es hier nicht um Wichtigeres ginge. 1973 leiteten die Worte des Bundeskanzlers einen grundlegenden Wechsel der Migrationspolitik ein, der zunächst zu einer „Konsolidierung der Ausländerbeschäftigung“ – wie es damals hieß – und schließlich zum Jahresende in den Anwerbestopp mündete. Dieser prägt die Migrationspolitik der Bundesregierung bis heute: Damals wurde der Zugang für MigrantInnen aus Drittstaaten grundsätzlich gesperrt. Ausnahmen bestanden nur, wenn Zuwanderer aus befreundeten westlichen Ländern kamen, sie einen gesuchten Mangelberuf ausübten, oder als Flüchtlinge aus dem konkurrierenden Ostblock bzw. als ‚politisch Verfolgte‘ anderer Diktaturen um Asyl baten.
Schon damals war die bundesdeutsche Migrationspolitik in den europäischen Kontext eingebunden: So wie alle westeuropäischen Industriestaaten in den 1960er Jahren von einem relativ offenen Arbeitsmigrationsregime profitiert hatten, wurden dort überall auch die Folgen der damit verbundenen aber unerwünschten Einwanderung von MigrantInnen diskutiert, die als ‚nicht europäisch‘ wahrgenommen wurden. Haupttopos dabei: die vermeintlich drohende oder bereits erreichte „Aufnahmefähigkeit“. Was genau damit bezeichnet werden sollte, blieb im Unklaren. Jedoch diente die Erwähnung stets dem Ausdruck eines Unwohlseins gegenüber der Immigration und dem Unwillen, die eigenen, häufig rassistischen Vorbehalte zu benennen. So wurde in den Niederlanden die begrenzte Aufnahmefähigkeit zunächst auf den Wohnraum bezogen, bei dessen Vergabe MigrantInnen diskriminiert wurden. Spätestens im zweiten Schritt folgte der Hinweis auf die kulturelle Fremdartigkeit der Einwanderer, die Widerstände bei der ‚autochtonen‘ Bevölkerung hervorrufe.
In der Schweiz war die Reihenfolge umgekehrt und mehrere Volksinitiativen, die gegen die vermeintlich drohende ‚Überfremdung‘ polemisierten, argumentierten zunächst kulturell und anschließend mit dem ‚Verbrauch‘ an Wohnraum, Infrastruktur und Natur. Ähnliche Argumentationen fanden sich auch in der Bundesrepublik und anderen Ländern, sodass in ganz Europa darüber diskutiert wurde, wo denn nun die „Grenzen der Aufnahmefähigkeit“ lägen, und ob diese nun eher ökonomischer, infrastruktureller oder „innenpolitischer“ Natur seien, d.h. die Aufnahmebereitschaft der eigenen Bevölkerung beträfen.
Vermutlich war letztere Überlegung entscheidend, denn anstatt in den sozialen Wohnungsbau, die Sprachförderung und die schulische Ausbildung zu investieren, wurde auf die unerwünschte Migration mit der Schließung der Grenzen für gering qualifizierte, nicht-westliche Arbeitsmigranten von außerhalb Europas reagiert. Die Erkenntnis, trotz aller gegenteiligen Bemühungen ein Einwanderungsland zu sein, wurde in der Bundesrepublik über 25 Jahre ignoriert und ist auch heute noch nicht überall angekommen. Die Unsicherheit darüber zeigt sich auch in der scheinbar planlosen Debatte über ein Asylrecht, das zwar keine Obergrenze kenne, aber dann doch irgendwie limitiert sei.
Gleichwohl, und das wird in der Rede des Bundespräsidenten in Mainz trotz aller Merkwürdigkeiten deutlich, ist die migrationspolitische Debatte in Deutschland seitdem weitergekommen, denn neben der Chimäre der begrenzten Aufnahmefähigkeit benannte Gauck auch die relevanten Felder für „eine humane Aufnahmepolitik und eine gesellschaftliche Aufnahmebereitschaft“, die über die Logik der Begrenztheit hinausweisen: Anerkennungsverfahren, Wohnungsbau, Personalaufstockung im Bildungs- und Erziehungswesen, Sprachkurse und Öffnung des Arbeitsmarkt für die neu-Ankommenden. Die Forderung, hier neue Wege zu beschreiten und großzügig zu investieren, deutet darauf hin, dass auch im politischen Berlin die Erkenntnis reift, dass umfangreiche Integrationshilfen für Flüchtlinge die einzig realistische Option für unsere Einwanderungsgesellschaft ist; auch über die aktuelle Flüchtlingsaufnahme hinaus.
Zeit also, sich von den alten rhetorischen Figuren der begrenzten, wenn nicht gar erschöpften Aufnahmekapazitäten (und damit letztlich auch der ‚vollen Boote‘) zu verabschieden. Diese dienten lange genug dazu, eine sicherheitsdominierte Migrations- und Flüchtlingspolitik zu rechtfertigen, die an den Realitäten und Anforderungen globaler Migrations- und Fluchtbewegungen vorbeigeht und sich dabei diskursiv auf vermeintliche Ängste und Ressentiments in der Bevölkerung stützt. Anstatt letztere mit Scheinargumenten zu befördern gilt es, die noch lange nicht ausgeschöpften „Möglichkeiten“ dem „weiten Herzen der Hilfsbereitschaft“ anzupassen und nicht umgekehrt. Hierzu gehört auch – und das sei der Aufzählung des Bundespräsidenten hinzugefügt – eine engagierte Antirassismusarbeit.
Photo Credits:
(c) Wolfram Zimmer