Der COVID-19-Resettlement-Stopp: Auswirkungen, Ausnahmen und der Weg in die Zukunft

 

COVID-19 hat die internationale Mobilität, einschließlich dem Resettlement von Geflüchteten, erheblich eingeschränkt. Am 17. März 2020 kündigten das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) und die Internationale Organisation für Migration (IOM) die Aussetzung der internationalen Umsiedlungen für Geflüchtete an, mit Ausnahme der „kritischsten Notfälle, wo immer dies möglich ist“. In diesem Blogbeitrag (auch erschienen auf Englisch) werden die globalen Auswirkungen des Resettlement-Stopps auf die Aufnahme Geflüchteter bewertet, Ausnahmen von diesem Aussetzen erörtert und eine kurze Reflexion für die Zukunft angestellt.

 

Bewertung der Auswirkungen des COVID-19-Resettlement-Stopp

Das Resettlement bzw. die Umsiedlung von Geflüchteten zielt darauf ab, dass Geflüchteten, die bereits außerhalb ihres Herkunftslandes leben, jedoch nicht zurückkehren und / oder längerfristig in ihrem ersten Zufluchtsland bleiben können, eine langfristige Bleibeperspektive geboten wird. Im Gegensatz zum Asyl basiert das Resettlement von Geflüchteten nicht auf internationalem Recht. Weltweit engagieren sich einige Dutzend Staaten freiwillig für das Resettlement von Geflüchteten, verlassen sich jedoch bei der Auswahl potenzieller KandidatInnen und der Organisation von Reisen weiterhin stark auf den UNHCR und IOM. Das Resettlement bleibt eine marginale Form des internationalen Schutzes. Im Jahr 2019 gab es laut UNHCR 25,9 Millionen Geflüchtete und nur 92.400 wurden weltweit umgesiedelt.

Ende April 2020 berichtete IOM, dass der Resettlement-Stopp dazu führte, dass die Reisepläne für 9.353 Geflüchtete, deren Resettlement zwischen Februar und Mai 2020 geplant war, annulliert wurden. Die Auswirkungen des Stopps auf die vom UNHCR zugewiesenen Resettlement-Fälle können mit dem Resettlement Data Finder vom UNHCR gemessen werden. UNHCR hatte die Abreise von 70.000 Geflüchteten im Jahr 2020 geplant. Laut seinem Resettlement Data Finder waren bis zum 9. Juni weltweit 9.758 Geflüchtete umgesiedelt worden.

Kanada, derzeit führend bei der Durchführung von Resettlement, hatte geplant, im Jahr 2020 30.000 Geflüchtete umzusiedeln, darunter 10.000 von der Regierung unterstützte Geflüchtete und 1.700 durch Visabüros überwiesene Geflüchtete (zwei Resettlement-Kategorien, die immer auf einer UNHCR-Überweisung basieren) sowie 20.000 privat geförderte Geflüchtete. Laut UNHCRs Resettlement Data Finder waren bis Juni 2020 1.465 Geflüchtete nach Kanada umgesiedelt worden. Bisher wurden keine Daten zur Anzahl der im Jahr 2020 privat geförderten Geflüchteten öffentlich gemacht.

Zu den USA, dem zweitgrößten Resettlement-Staat, wo ein großer Teil des Resettlements auch unabhängig von UNHCR-Überweisungen erfolgt, liegen detaillierte Daten vor. Die USA hatten ein Resettlement-Ziel von 18.000 für das Geschäftsjahr 2019/2020 festgelegt und bis zum 12. März 2020 wurden lediglich 7.163 Geflüchtete umgesiedelt.

Deutschland hat sich im letzten Jahrzehnt zu einem der größten Resettlement-Staaten der EU entwickelt und sich verpflichtet, bis 2020 5.500 Geflüchtete umzusiedeln. Im Jahr 2020 und konkret bis Juni 2020 hat Deutschland laut UNHCRs Resettlement Data Finder und Caritas 1.113 Geflüchtete umgesiedelt.

Diese kurze Übersicht zeigt, dass gegen Mitte des Jahres erhebliche Anstrengungen unternommen werden müssten, um sicherzustellen, dass Geflüchtete, die für Resettlement im Jahr 2020 in Frage kommen, dies auch tatsächlich tun können.

In der Zwischenzeit sind Einzelpersonen und Familien, die bereits auf dem Weg waren, auf absehbare Zeit in der Schwebe. Der Resettlement-Stopp verlängert die Trennung von Familien und ist besonders schwer zu ertragen für Geflüchtete, die in besonders prekären Situationen warten, wie etwa LGBTQ– Geflüchtete. Einige Geflüchtete, deren Resettlement unmittelbar bevorstand, verkauften ihr gesamtes Hab und Gut und befinden sich nun in zunehmender Prekarität. Geflüchtete, die kurz vor dem Stopp umgesiedelt wurden, mussten ihr neues Leben mit eingeschränktem Zugang zu Unterstützungsmöglichkeiten wie Dolmetschern und angemessenem Wohnraum oder Grundmöbeln beginnen und viele verloren die Arbeitsplätze, die sie gerade gefunden hatten. Es ist besonders besorgniserregend, wenn neu angekommene Geflüchtete von Wohlfahrtsmaßnahmen ausgeschlossen werden, die zur Abschwächung der Auswirkungen von COVID-19 ergriffen wurden, da Geflüchtete mit prekärem Status von diesen in vielen Fällen ausgeschlossen werden. Der Stopp ist auch für private Flüchtlingssponsoren (oft selbst ehemalige Geflüchtete) problematisch, da sie organisierte Unterkünfte und Arbeitsplätze für Geflüchtete stornieren mussten, die nun auf unbestimmte Zeit warten müssen, und es ist unklar, ob diese Unterkünfte und Arbeitsplätze noch vorhanden sein werden, sobald die Maßnahmen wieder aufgenommen werden.

 

Ausnahmen vom aktuellen Resettlement-Stopp

Wie zu Beginn dieses Blogs erwähnt, haben sich IOM und UNHCR verpflichtet, die „kritischsten Notfälle“ vom Resettlement-Stopp auszunehmen. In der Pressemitteilung zum Stopp werden Notfälle nicht weiter definiert. Das Resettlement-Handbuch des UNHCR, das die Hauptquelle des „Soft Law“ darstellt und darauf abzielt, Resettlement weltweit zu steuern, besagt, dass es drei Prioritätsstufen gibt. Die dringendste ist die „Notfallpriorität“, die für Resettlement gilt, in denen die Sicherheit oder Gesundheit eines Geflüchteten so kompromittiert ist, dass das Resettlement innerhalb von Stunden erfolgen muss.

Umfangreiche Daten zu Ausnahmen vom derzeitigen Resettlement-Stopp sind nicht verfügbar. Die nächsten Absätze bieten jedoch eine Analyse verschiedener Pressemitteilungen und Medienberichte zum Resettlement während COVID-19, um die Situation einschätzen zu können.

Ende April 2020 merkte die IOM an, dass sie seit März das „Notfall-Resettlement von 102 Geflüchteten nach Deutschland, in die USA, nach Kanada, Luxemburg und Australien“ angeordnet hatte, ohne weitere öffentlich zugängliche Informationen zu diesen Fällen bereitzustellen. Ende Mai 2020 berichtete das Centre for Migration Studies in New York, dass zwischen Mitte März und dem 22. Mai 118 Geflüchtete in die USA umgesiedelt worden waren.

Es ist wahrscheinlich, dass die IOM-Zahlen rund 60 minderjährige Geflüchtete umfassen, die aus griechischen Flüchtlingslagern nach Deutschland und Luxemburg umgesiedelt wurden, als Teil einer am 6. März 2020 und daher nur wenige Tage vor internationalen Reiseverboten eingegangenen Zusage mehrerer EU-Mitgliedstaaten für die Umsiedlung von Geflüchteten innerhalb der EU.

Ursprünglich beabsichtigte Deutschland, unbegleitete Minderjährige umzusiedeln, wobei Mädchen unter 14 Jahren bei Krankheit Vorrang eingeräumt wurden, und Luxemburg beabsichtigte, syrische Kinder unter 14 Jahren mit Aussicht auf Familienzusammenführung umzusiedeln. Deutschland änderte seine Kriterien ab Anfang März mehrmals; nach Angaben von NGOs, die mit Geflüchteten in Griechenland arbeiten, war es schwierig zu identifizieren, welche Kriterien letztendlich angewendet werden sollten, und den auf das Resettlement wartenden Kindern und Familien dies mitzuteilen. Die ursprünglichen Auswahlkriterien Luxemburgs, so wurde festgestellt, spiegelten nicht die Realität der griechischen Flüchtlingslager wider, in denen die meisten unbegleiteten Minderjährigen Jungen sind. Schließlich wurden 12 Kinder nach Luxemburg und 47 nach Deutschland umgesiedelt. Die meisten der ausgewählten Kinder hatten in den Ländern Familienmitglieder, einige waren älter als 14 Jahre und die meisten waren Jungen. Sehr kranke Kinder konnten angesichts der Geschwindigkeit, mit die Formalitäten organisiert werden musste, nicht reisen. In Deutschland wurde festgestellt, dass viele Kinder nach den EU-Regeln zur Familienzusammenführung hätten aufgenommen werden können.

So war die Auswahl der Kinder, die während der Pandemie schließlich nach Deutschland und Luxemburg umgesiedelt wurden, Gegenstand von Verhandlungen zwischen verschiedenen Interessengruppen, und bürokratische Überlegungen spielten eine Schlüsselrolle bei der Festlegung der Prioritäten. Obwohl sicherlich alle unbegleiteten Minderjährigen in überfüllten Flüchtlingslagern in einer unsicheren Lage sind, argumentierten viele Praktizierende vor Ort, dass besonders schutzbedürftige Kinder bei der Auswahl nicht priorisiert wurden. Frankreich wird im Juli 750 unbegleitete Minderjährige aus Griechenland empfangen. Welche Resettlement-Kriterien verwendet werden, ist bislang unklar.

Eine weitere Ausnahme vom COVID-19-Resettlement-Stopp ist zwischen Australien und den USA zu beobachten. 2016 akzeptierten die USA die Umsiedlung von Geflüchteten, denen Australien das Resettlement auf seinem Territorium verweigerte, weil sie als undokumentierte Asylsuchende über See gekommen waren und in von Australien finanzierten Unterkünften in Papua-Neuguinea und Nauru lebten oder wegen medizinischer Behandlungen nach Australien gebracht worden waren. Bisher haben zwischen März und Juni 2020 mehr als 40 Geflüchtete in dieser Situation Australien oder Papua-Neuguinea in Richtung USA verlassen. In Medienberichten wurde festgestellt, dass mehrere der 40 Geflüchteten unter medizinischen Problemen litten, dass die USA jedoch darauf bedacht waren, dass die Transfers zwischen Australien und den USA so bald wie möglich abgeschlossen werden. Es ist wahrscheinlich, dass politische Erwägungen eine Rolle bei der Beurteilung der Dringlichkeit dieses Resettlements spielten.

 

Resettlement von Geflüchteten nach COVID-19

Verschiedene Akteure, einschließlich der Europäischen Kommission, haben zugesagt, sich auf die Vorbereitung von Resettlement während der Pandemie zu konzentrieren, um die Verfahren nach Aufhebung der Reiseverbote schnell wieder aufnehmen zu können. Je länger die Einschränkungen bestehen, desto unwahrscheinlicher ist es jedoch, dass das geplante Resettlement für 2020 erreicht werden können. Und es ist bislang unklar, ob die Resettlement-Staaten ihre Ziele für 2021 um das geplante Resettlement für 2020 erweitern oder diese für 2020 de facto reduzieren werden.

Wie Kolleginnen und ich an anderer Stelle geschrieben haben, kam der Stopp zu einem ungünstigen Zeitpunkt für Resettlement, deren Zahl in den letzten Jahren aufgrund der erheblichen Reduzierung der Zulassungen in den USA unter der Trump-Regierung zurückgegangen ist. Historisch gesehen hat Resettlement jedoch ein beträchtliches Auf und Ab erlebt, abhängig von der Bereitschaft der Staaten zur Umsiedlung sowie von internationalen Ereignissen mit globalen Auswirkungen wie dem Ende des Kalten Krieges, den Terroranschlägen vom 11. September und früheren Ausbrüchen ansteckender Krankheiten.

Es ist wahrscheinlich, dass Resettlement als willkürliches Instrument der humanitären Gouvernance, welches Pflege und Kontrolle kombiniert und dabei mit Machtdynamik durchsetzt ist, weiter Bestand haben werden. Selbst Ausnahmen vom jetzigen Stopp sind ein Beispiel dafür: Die Definition des UNHCR für das „Notfall-Resettlement“ wurde nicht strikt befolgt, da bei der Umsetzung sowohl humanitäre Bedenken als auch politische Motive und bürokratische Gründe widergespiegelt werden. Mehr denn je ist eine Mobilisierung auf allen Ebenen erforderlich, um sicherzustellen, dass die Interessen und Anliegen der Geflüchteten selbst nicht von Resettlement ausgeschlossen werden.

 

Dieser Beitrag ist ebenfalls im Englischen erschienen und Teil der Reihe Folgen von COVID-19 für Flucht und Geflüchtete auf dem FluchtforschungsBlog. Vielen Dank an Aniela Jesse, studentische Hilfskraft am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück für die Übersetzung ins Deutsche. 

 

Teilen Sie den Beitrag

Facebook
Twitter
LinkedIn
XING
Email
Print