Flucht und Arbeit

Die Themenbereiche Flucht und Arbeit sind vielfach miteinander verwoben, so etwa im Hinblick auf aufenthaltsrechtliche und sozialpolitische Fragen, Anerkennungsfragen, betriebliche Sozialintegration und gesellschaftliche Teilhabe sowie rassistische Ausschlüsse und Agency-Perspektiven. Der AK „Flucht und Arbeit“ beschäftigt sich somit mit einem breiten inhaltlichen Themenspektrum, das die Mitglieder des Arbeitskreises in ihren Forschungsarbeiten und praxisbezogenen Handlungskontexten multiperspektivisch betrachten.

Im öffentlichen Diskurs wird das Nachgehen einer Erwerbsarbeit als zentral für die „Integration“ zugewanderter Menschen verstanden. Mit Blick auf die Gestaltung des Arbeitsmarktzugangs für geflüchtete Menschen ist dabei zu beobachten, dass der Teilarbeitsmarkt für diese neben sozialversicherungspflichtiger Erwerbsarbeit, die Zugang zu wohlfahrtsstaatlichen Sicherungssystemen bietet, auch die “Schattenwirtschaft” umfasst.

Die Arbeitsmarktteilhabe von geflüchteten Menschen bewegt sich insgesamt in einem Spannungsfeld zwischen aufenthaltsrechtlichen Hürden sowie (rassistischen) Ausschlüssen, „Integrationsmaßnahmen“ und Nützlichkeitserwägungen, indem Neuzugewanderte bspw. gezielt in sogenannte „Mangelberufe“ vermittelt werden. Diese sind jedoch häufig von prekären Arbeitsbedingungen und einem geringen sozialen Ansehen geprägt.

Aus der Perspektive geflüchteter Menschen spielt die Aufnahme einer Erwerbsarbeit eine zentrale Rolle. Der Zugang zu Erwerbsarbeit kann dabei zu finanzieller Unabhängigkeit, einer Steigerung des Selbstwertgefühls sowie des Zugehörigkeitserlebens führen und stellt eine wesentliche Form sozialer Teilhabe dar. Zudem ist die Aufnahme einer Erwerbsarbeit vielfach der Ausgangspunkt für eine längerfristige Bleibeperspektive, bspw. für geduldete Menschen, für den Erhalt/die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis oder im Zuge der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis und der Einbürgerung. Während die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit somit häufig für das Erlangen eines „sicheren“ Aufenthaltstitels dienlich ist, sind geflüchtete Menschen beim Zugang zu Beschäftigung mit einer Vielzahl an strukturellen Hürden konfrontiert (z.B. bei der Anerkennung mitgebrachter Bildungs- und Berufsabschlüsse oder beim Zugang zu adäquater Beschäftigung).

 

Ziele des AK Flucht und Arbeit

Ziel des AKs ist es theoretische, methodische, praktische und ethische Herausforderungen von Forschungsarbeiten im Themenfeld Flucht und Arbeit gemeinsam zu diskutieren und zu reflektieren. Darüber hinaus ist der Arbeitskreis bestrebt, die in Deutschland ansässige Forschung zur „Arbeitsmarktintegration“ und Positionierung geflüchteter Menschen auf Arbeitsmärkten durch die Bündelung empirischer Erkenntnisse sowie interdisziplinäre Perspektiven weiterzuentwickeln. Der Arbeitskreis versteht sich als offen und trägt sich durch das selbstorganisierte Engagement seiner Mitglieder.

Die inhaltliche Gestaltung ist daher maßgeblich von den Interessen und Bedürfnissen der Mitglieder geprägt. Interessierte, die im Arbeitskreis mitwirken möchten, können sich gern an die Koordinator*innen wenden.

Monique Ritter
Hochschule Zittau/Görlitz
TRAWOS-Institut
monique.ritter@hszg.de

 

Marina Ruth
Universität Duisburg-Essen
Institut Arbeit und Qualifikation
marina.ruth@uni-due.de