EU-Flüchtlingsgipfel: Lackmustest verfehlt

Die Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels entsprechen nicht den menschen- und flüchtlingsrechtlichen Verpflichtungen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten. Diese entspringen einer Situation, in der die Europäer selbst Verfolgung ausgesetzt waren. Sie daran heute zu erinnern, ist Aufgabe einer wachen Wissenschaft und Zivilgesellschaft.

Eine Europäische Union, deren Mitgliedstaaten menschen- und flüchtlingsrechtliche Verpflichtungen eingegangen sind, eine Europäische Union, die sich als Wertegemeinschaft versteht, ja, die den Friedensnobelpreis trägt? Die Staats- und Regierungschefs dieser Europäischen Union haben am 23. April 2015 auf ihrem Flüchtlingsgipfel diesen Lackmustest verfehlt.

Seenotrettung ja, aber ohne die notwendige Ausdehnung des Radius‘ und unter der Ägide von FRONTEX, einer Grenzschutzagentur, die kein Such- und Rettungsdienst ist. Schmugglerbekämpfung mit geheimdienstlichen, polizeilichen und militärischen Mitteln, die wenig nutzen wird, weil die Schleuser auf immer gefährlichere und teurere Routen ausweichen, und dies so lange tun werden, wie es keine sicheren und legalen Wege für Flüchtlinge gibt. Kooperation mit den Herkunftsstaaten: mit dem erklärten Ziel zu verhindern, dass potenzielle Migranten Zugang zum Mittelmeer erhalten. Alle Instrumente einschließlich der Entwicklungskooperation nutzen, um Rückübernahmeabkommen mit den Herkunftsländern zu schließen, ein neues Rückkehrprogramm für die möglichst rasche Rückführung irregulärer Zuwanderer begründen.

Legale und geschützte Zugangswege, die eine echte Alternative zu den gefährlichen Routen über das Mittelmeer böten, fehlen komplett. In einem „freiwilligen Pilotprojekt“ sollen 5.000 (sic!) Resettlement-Plätze eingerichtet werden.

Erinnern wir uns nicht an die Ursprünge der Genfer Flüchtlingskonvention? Während des Zweiten Weltkrieges war es Verfolgten aus Europa oftmals nicht möglich, ein schutzbietendes Land zu erreichen. Unter diesem Eindruck und mit dem Impuls des „Nie wieder“ fixierte die GFK die menschenrechtlichen Verpflichtungen gegenüber Flüchtlingen, ja, sie war ursprünglich sogar beschränkt auf Flüchtlinge in Europa und auf Ereignisse, die vor dem 1. Januar 1951 eingetreten waren. Uns obliegt es, die heute weltweit geltenden Flüchtlingsrechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten, jetzt, wo es darauf ankommt, unsererseits hunderttausenden Menschen, die aus Krieg und Verfolgung fliehen, Schutz zu gewähren.

Wenngleich die Staats- und Regierungschefs die Leitplanken europäischer Politik ziehen, ist nun die Europäische Kommission am Zug. Sie wird im Mai eine neue Agenda für Migration auflegen. Bis dahin ist es an der europäischen Öffentlichkeit, sich zu den bisherigen Vorschlägen zu positionieren und die EU und ihre Mitgliedstaaten an ihre Verpflichtungen zu erinnern.

 

 

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