Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bestreitet, dass die Schutzquoten in der Asylpolitik sich systematisch regional unterscheiden. Der Verfasser widerspricht dieser Interpretation und fordert aufgrund der prekären Datenlage im Flüchtlingswesen eine evidenzbasierte Migrationspolitik, die über Entscheidungstrends regelmäßig und detailliert berichtet und sich offen und transparent mit kritischen Studien auseinandersetzt.
In der Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik hat sich Ursula Gräfin Praschma, Vizepräsidentin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), gegen den Vorwurf verwahrt, im Vollzug der deutschen Asylpolitik bestünden erhebliche regionale Unterschiede. Diese Divergenzen habe ich in diesem Blog zusammen mit Lisa Riedel als „Asyllotterie“ bezeichnet. In einer Nachfolgeuntersuchung bestätigten Nadine Segadlo, Miriam Leue und ich diesen Befund und zeigten, dass die regionalen Unterschiede auch bei den verwaltungsgerichtlichen Urteilen und den Abschiebeentscheidungen bestehen.
Wie ich in einer Replik auf die Vizepräsidentin darlege, ist die kritische Auseinandersetzung mit unseren Resultaten aus zwei Gründen zu begrüßen. Zum einen versucht Frau Gräfin Praschma unsere Resultate durch neue Daten zu widerlegen. Sie geht dabei über die pauschale Zurückweisung unserer Resultate durch das Bundesamt und die Bundesregierung hinaus. So stellt sich die BAMF-Vizepräsidenten den Daten, ohne allerdings auf frühe und vor unserer Erstveröffentlichung verfasste amtsinterne Berichte zur höchst divergenten Entscheidungspraxis des Amtes hinzuweisen. Diese bestenfalls zurückhaltende Informationspolitik hat auch der Bundesrechnungshof in seiner Aufarbeitung der sog. Bremer BAMF-Affäre moniert. Zum anderen bietet sie einen interessanten Überblick zu Veränderungen in der Entscheidungspraxis, über die das BAMF bis jetzt nicht systematisch berichtet hat.
Die Autorin garniert ihren Bericht mit den Interpretationen der Entscheidungspraxis im Jahr 2019 und damit für eine Periode, die meine Koautorinnen und ich gar nicht erforscht haben. Die Abweichungen in einzelnen Entscheidungsfällen führt sie dabei auf individuelle Besonderheiten der Gesuche zurück, die nur schwer quantitativ zu erfassen seien. Anhand der Flüchtlingsumfrage lässt sich aber zeigen, dass individuelle Merkmale wie das Alter oder die Religionszugehörigkeit einer flüchtenden Person die Entscheidungen des BAMF kaum prägen.
Das zentrale Problem der Analyse von Frau Ursula Gräfin Praschma ist, dass die Interpretationen nicht nachvollziehbar sind. So ist etwa nicht klar, aufgrund welcher statistischen Kriterien einzelne Entscheidungsfälle als nicht systematische Abweichungen bezeichnet werden. Auch fehlen Hinweise auf die Testverfahren, die miteinbezogenen Variablen, die Größe des Samples und auf Entwicklungen über die Zeit hinweg. Selbstredend, so sei festgehalten, ist auch dieser interne Bericht, auf den sich die Interpretationen von Frau Gräfin Praschma beziehen, nicht öffentlich verfügbar. Ohnehin müssen sich die Forschenden derzeit ihre Datensätze zur Entscheidungspraxis des Bundesamtes aus den Antworten der Bundesregierung zu Anfragen der Linken zusammenschustern. Es fehlt, in anderen Worten, an einer kontinuierlichen Berichterstattung über das Entscheidungsverhalten des BAMF, der Verwaltungsgerichte und der Innenministerien der Bundesländer in der Asylpolitik.
Wenn die Kritik an einem wissenschaftlichen Artikel nicht nachvollziehbar ist, liegt der Verdacht einer Immunisierungsstrategie nahe. So hat der Philosoph Hans Albert das Verhalten von Forschenden bezeichnet, die sich über die intransparente Darstellung ihrer Forschungsanlage oder die Monopolisierung von Forschungsdaten gegen die Replikation ihrer Ergebnisse wenden. Eine Immunisierungsstrategie können nicht nur Forschende, sondern auch Behörden verfolgen.
Die Corona-Krise hat unmissverständlich gezeigt, wie wichtig der permanente und kritische Dialog zwischen der Praxis und der Wissenschaft ist. Zu einer evidenzbasierten Gesundheitspolitik gehört eine umfassende und laufend aktualisierte Datenbasis, die auch unabhängige Forschende nutzen können – und nicht nur jene Kolleginnen und Kollegen, die ein Amt oder Ministerium für seine Beratungsgremien anheuert. Im Falle der Asylpolitik ist es für den Verfasser nicht einsichtig, warum sich das BAMF bis jetzt gegen eine gleichermaßen transparente wie detaillierte Darstellung seiner Entscheidungspraxis wendet und warum die politische Opposition im Bundestag die Nürnberger Behörde nicht zu einer weniger defensiven Informationspolitik verpflichten kann.
Dieser Blogbeitrag beruht auf dem Artikel „Vertrauen ist gut, Replikation ist besser: Für eine evidenzbasierte Asylpolitik – Replik auf Ursula Gräfin Praschma“, der in der Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik 2021/1 erschienen ist.