Flexible Ethikgremien als Forum für forschungsethische Reflexionen

Von Ulrike Krause & Timothy Williams

 

Empirische Forschung über Lebensbedingungen von Menschen, die von Kriegen, Gewalt, Flucht und anderen Gefahren betroffen sind, bedarf intensiver Vorbereitungen und weitreichender Reflexionen, um ethisch verantwortlich vorzugehen. Doch wie können forschungsethische Standards abgewogen werden? Anknüpfend an einem 2020 erschienenen Aufsatz setzen wir uns in diesem Blogbeitrag mit Nutzen und Problemen von institutionalisierten Ethikkommissionen auseinander, die der Prüfung und Kontrolle von empirischer Forschung dienen. Ausgehend von schwerwiegenden Kritiken schlagen wir die Nutzung von flexiblen Ethikgremien vor. Sie würden einen Fokus auf Reflexion und somit auf die Unterstützung von Forschenden legen.

 

Wie kann Forschung über Lebensrealitäten, Gefahren und Wahrnehmungen von Menschen, die von Kriegen, Gewalt, Flucht und anderen Gefahren betroffen sind, oder auch Politiken über sie durchgeführt werden? Welche forschungsethischen Standards sind zu berücksichtigen, und wie können Forscher*innen unterstützt werden, diese Standards einzuhalten? Diese beispielhaften Fragen deuten an, dass bei Forschung nicht allein die Ergebnisse, sondern vor allem auch der Prozess der wissenschaftlichen Arbeit wichtig ist. Dies betrifft zusätzlich zu Fragen etwa über Datenschutz sowie Methoden der Datenerhebung und -analyse auch die Berücksichtigung und Reflexion forschungsethischer Standards.

In einem 2020 erschienenen Aufsatz haben wir uns damit auseinandergesetzt und eruiert, wie forschungsethische Standards sichergestellt werden können. Unseren Blick haben wir auf die Bedeutung von institutionalisierten Ethikkommissionen gewendet. Sie sind im angelsächsischen Raum als sogenannte Institutional Review Boards (IRBs) weit verbreitet, welche meist institutionsintern ethische und juristische Facetten eines Projekts überprüfen sollen. Ursprünglich stammen diese Kommissionen aus medizinischen Bereichen, werden aber mittlerweile auch in sozialwissenschaftlichen Disziplinen und Forschungsfeldern genutzt und bestehen zumeist interdisziplinär an Fachbereichen oder übergreifend an Universitäten. Empirische Projekte vor der Durchführung der Forschung zu überprüfen, dient vor allem auch den Universitäten als Gewährleistung des Rechtsschutzes. Dabei kontrollieren sie diverse Aspekte der Forschung (wie Methoden, Wirkung auf Teilnehmende und Risiken). Wenn sie Mängel identifizieren, können sie die Durchführung des Forschungsprojekts untersagen oder andere Einschränkungen aussprechen.

In den deutschsprachigen Sozialwissenschaften im Allgemeinen und in der Konflikt- wie auch der Fluchtforschung im Speziellen werden solche Kommissionen bislang selten verwendet. Dennoch ist die Frage danach, wie forschungsethische Standards und Reflexionen befördert werden können, bedeutsam. In dem Aufsatz eruieren wir daher, welche Nutzen, aber auch Probleme mit den Kommissionen verbunden werden. Darauf aufbauend erarbeiten wir den Vorschlag für flexible Ethikgremien, bei denen forschungsethische Reflexionen (und nicht harte Kontrollen und Sanktionierungen) im Vordergrund stehen. Unsere Kernargumente fassen wir in diesem Blogbeitrag zusammen und hoffen, Debatten anzuregen.

 

Für und Wider von institutionalisierten Ethikkommissionen

Studien in der Konflikt- oder Fluchtforschung finden mitunter in herausfordernden Kontexten statt und involvieren Menschen, die Unterdrückung und Gewalt erfahren oder verübt haben. Diese Forschung wirft an sich bereits ethische Fragen auf (vgl. eine Listung diverser Beiträge zu genderbasierter Gewalt). Wie Daten erhoben werden, muss also intensiv durchdacht und geplant sein, um das Wohl aller Beteiligten sicherzustellen und passende Vorgehen zu entwickeln. Dies betrifft unter anderem Fragen und forschungsethische Reflexionen über Macht und Hierarchien von Forschenden, den Aufbau von Beziehungen und Vertrauen mit Teilnehmenden, den Umgang mit unterschiedlichen Erwartung und Reziprozitäten oder die Anonymisierung von personenbezogenen Daten.

Allen voran müssen auch Sicherheitsimplikationen reflektiert und Risiken vermieden werden, die Forschungsprozesse für Gesprächspartner*innen wie auch Mitglieder des Forschungsteams bergen können. Gesprächspartner*innen, Forschungsassistent*innen oder auch Partnerorganisationen, die beispielsweise Forschungszugänge vermitteln, können etwa Bestrafung von lokalen Autoritäten ausgesetzt sein, wenn diese die Beteiligung in der Forschung missbilligen. Zudem bedarf es besonderer Vorsicht in Gesprächen, da Fragen über Erfahrungen etwa von Gewalt und Verfolgung psychisch belastend für Teilnehmende sein können. Auch Forschende können physischen Gefahren und psychischen Belastungen ausgesetzt sein.

Diese Beispiele deuten an, wie wichtig es ist, empirische Studien forschungsethisch zu durchdenken und entsprechende Standards zum Schutz der Gesprächspartner*innen, Assistent*innen und Forschenden stets einzuhalten. Wie eingangs erwähnt haben sich zur Überprüfung des Vorgehens vor allem im angelsächsischen Raum institutionalisierte Ethikkommissionen weit verbreitet. Doch wie kann die Arbeit solcher Kommissionen bewertet werden?

Bei der Durchsicht der Literatur über Ethikkommissionen sind wir auf diverse Argumente für und gegen Ethikkommissionen gestoßen. Zentral spricht für solche Kommissionen, dass sie Handlungsempfehlungen und -kodizes für Forschende bieten können, um Gefahren zu erkennen und zu vermeiden. Sie leisten zudem Beratungen, stellen Informationen bereit, ermöglichen Reflexion und kontrollieren die Einhaltung gewisser Normen (z.B. do no harm und informierte freiwillige Teilnahme von Gesprächspartner*innen). Allerdings monieren Kritiker*innen, dass genau jene Vorteile oft nicht erreicht werden, da die Kommissionen „scientific governance“ betrieben und unverhältnismäßige Verfahren zur Prüfung von Forschung verwendeten, die extrem aufwändig und teilweise nicht an Kernproblemen der Sozialwissenschaften ausgerichtet sind. Des Weiteren können zu generalisierte und dem Forschungskontext nicht angemessene Leitlinien zum Verbot von Projekten und damit zur Einschränkung der wissenschaftlichen Freiheit führen. Auch wird ein eher biomedizinischen Zugang bemängelt, der weniger auf Reflexion und einer Steigerung der ethischen Standards abzielt, sondern mehr auf eine juristische Absicherung der Universitäten vor Klagen von geschädigten Teilnehmenden – vor allem im stark von Prozessen geprägten US-amerikanischen Kontext, wo hohe Forderungssummen für Vergehen geltend gemacht werden können. Manche vergleichen die Wirkung der Kommissionen und Prüfungen sogar mit „moralischer Panik“.

Sowohl die eindringlichen Kritiken, dass Kommissionen einen bürokratischen Aufwand darstellten sowie unflexibel und beschränkend seien, als auch die Befürwortungen, dass sie einen Mehrwert durch forschungsethische Abwägungen haben können, sollten ernst genommen werden. Bedeutsam ist, dass trotz dieser Kritiken an standardisierten Kommissionen und Prüfungen eine Auseinandersetzung mit Forschungsethik unisono gutgeheißen wird. Doch wie können Vorzüge der Reflexionen intensiviert und gleichwohl Begrenzungen minimiert werden?

 

Flexible, interdisziplinäre Ethikgremien als Vorschlag

Wir schlagen in unserem Aufsatz ein Modell flexibler interdisziplinärer Ethikgremien vor. Sie haben das Potenzial, relevante Reflexionsprozesse ohne die starre Überprüfung durch Kommissionen mit ihren Eigenlogiken zu ermöglichen. Sie würden mit multidisziplinär zusammengesetzten Gremienmitgliedern an universitären Instituten und Fachbereichen oder auch disziplinübergreifend an Hochschulen, in Forschungseinrichtungen sowie fachspezifischen Vereinigungen und Netzwerken angesiedelt sein. Forschende könnten die Gremien für Reflexionen kontaktieren, woraufhin die Forschungsvorhaben gemeinsam diskutiert und eruiert werden.

Unseres Wissens nach bestehen solche Gremien bislang nicht. Mit dem Vorschlag knüpfen wir aber an Debatten an, die forschungsethische Abwägungen weniger als punktuelle Überprüfung, sondern eher als relationalen Prozess verstehen und ebenfalls Alternativen zu Kommissionen eruieren. Das heißt forschungsethische Abwägungen für empirische Arbeiten werden nicht reduziert auf einen Moment der Kontrolle gewisser Standards vor der Datenerhebung. Dies wird vielmehr als Prozess verstanden, der im gesamten Forschungsverlauf und somit vor und während der Datenerhebung, zur Analyse und Publikation relevant ist. Guillemin und Gillam verweisen etwa auf „ethisch wichtige Momente“ in der Forschung und diskutieren damit vielfältige schwierige Situationen in der Forschungspraxis, die meist unterschwellig und unvorhersehbar auftreten. Dittmer und Lorenz konzeptualisieren eine „reziproke Ethik der Vulnerabilität“ und fordern über Standardisierungen hinaus forschungsethische Reflexionen

Aufbauend auf solchen Debatten sollen flexible, interdisziplinäre Ethikgremien nach unserem Verständnis nicht durch Kontrolle und Verbot, sondern durch Austausch, Beratung und Unterstützung einen Rahmen setzen, der eine kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Forschungspraxis ermöglicht. So können etwa Kernbereiche der Forschungsethik mit sinnstiftenden und zur Reflexion anregenden Fragen angeleitet reflektiert werden. Dies betrifft beispielsweise Fragen nach der Sicherheit der Teilnehmenden und Forschenden und der Einholung von freiwilligen und informierten Einverständniserklärungen. Auch der Umgang mit lokalen Gegebenheiten (wie kulturell unterschiedliche Geschlechterrollen, die Bezahlung von Gesprächspartner*innen oder Arbeitsbedingungen von Forschungsteams) ist wichtig. Durch die Abwesenheit von Einschränkungen oder Sanktionen bleibt die wissenschaftliche Freiheit und Verantwortung vollumfänglich gewahrt, aber Forschende erhalten die Möglichkeit zum Austausch über alle Facetten ihrer Projekte, genutzter Methoden und ihrer Wirkung im Feld und darüber hinaus.

Zentraler Vorteil der Abwesenheit von Sanktionsmechanismen ist, dass Forschende höchstwahrscheinlich offener mit schwierigen Themen umgehen und es somit bei besonders diffizilen Angelegenheiten zu einem Austausch mit den Mitgliedern der Gremien kommt. Hierbei können sinnvolle Lösungsstrategien gemeinsam besprochen und entwickelt werden, die Forschende aber – weil im Gegensatz zu vielen institutionalisierten Kommissionen nicht juristisch bindend – im Feld bedarfs- und situationsgerecht anpassen können. Mitglieder solcher flexiblen, interdisziplinären Ethikgremien sollten sich also eher als Moderator*innen zur Reflexion und als Beratende verstehen; durch ihre interdisziplinäre Zusammensetzung bringen die Mitglieder diverse eigene Erfahrungen und Perspektiven ein, die in fruchtbare und kritische Gespräche münden können.

Ein Problem flexibler, interdisziplinärer Ethikgremien, welches sich bereits jetzt abzeichnet und in der Praxis genauer zeigen wird, hängt mit eben jener Sanktionslosigkeit zusammen. Wenn Empfehlungen nicht eingehalten würden oder sich Forschende schädlich verhielten, könnten die Gremienmitglieder nicht eingreifen. Allerdings ist dies auch ein Problem für aktuelle institutionelle Ethikkommissionen, die eine Prüfung nur im Vorhinein durchführen, nicht aber während oder nach der Implementierung der Forschung. Zudem bedarf es weiterer Reflexionen zur konkreten Ausgestaltung, um zu prüfen, ob die Gremien ggf. auch die Kompetenz haben können, eine strukturierte Ethikprüfung durchzuführen, welche für Forschungsanträge oder Publikationen zunehmend gefordert werden, insofern diese von Forschenden benötigt wird.

 

Quo Vadis?

Mit diesem Blogbeitrag und dem vorgestellten Artikel möchten wir zu forschungsethischen Debatten beitragen und eine stärkere Rolle systematischer, ethischer Reflexion in Forschungsprozessen anregen, die über die häufig kritisierten Ethikkommissionen nach angelsächsischem Vorbild hinausgehen. Mit flexiblen, interdisziplinären Ethikgremien wäre eine Möglichkeit geschaffen, kritisch über forschungsethische Fragen zu reflektieren, Lösungsstrategien für schwierige Problemlagen zu entwickeln und konstruktive Beratung bereitzustellen. Hierbei wirkt die Abwesenheit von Sanktionen und des juristischen Interesses einer Kommission befreiend für das Gespräch und erlaubt eine offenere, transparentere und damit reflexivere Diskussion über Forschungsethik.

 

Der Beitrag baut auf dem nachstehenden Aufsatz auf: Krause, Ulrike and Williams, Timothy (2020), ‘Flexible Ethikgremien. Impulse zur Institutionalisierung ethisch verantwortlicher Feldforschung in der Konflikt- und Fluchtforschung’, Soziale Probleme, published open access & online first, DOI: 10.1007/s41059-020-00072-z.

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