Flüchtlinge als Herausforderer tradierter Grenzziehungen

Es gibt eine wirkmächtige Erzählung über die Funktion nationalstaatlicher Grenzen: Sie sind zentraler Ort der Überwachung von Migration und ihre Stärke und Schwäche stehen und fallen mit der souveränen Durchsetzung von Inklusions- und Exklusionsentscheidungen. Der Zugewinn an Migrationskontrolle korrespondiert mit einer starken Grenze so wie die Schwäche der Grenze mit unkontrollierter Migration einhergeht. Eine starke Grenze manifestiert sich nach dieser Vorstellung in den sichtbaren Grenzzäunen, wie sie aktuell z. B. zwischen Ungarn und Serbien, zwischen Griechenland und Mazedonien oder auch zwischen Griechenland und der Türkei errichtet worden sind. Mit dieser Vorstellung geht die Überzeugung einher, Grenzen seien statische, feste und unverrückbare Größen, über deren Gestalt der Souverän verfügt und denen die Flüchtlinge ausgeliefert sind.

Bereits die Geschichte der territorialen Landesgrenze zeigt jedoch, dass sie kaum als statische Größe angesehen werden kann, sondern räumlich flexibel ist und von verschiedenen Akteur_innen erweitert, gestärkt oder geschwächt werden kann. Die eindeutig zu fassende Grenzlinie ist bereits mit Beginn der Nationalstaaten nicht der alleinige Ort der Migrationskontrolle gewesen (Reinecke 2015). Durch die Überprüfung verschiedener Dokumente wie der Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis, fanden Kontrollen schon immer auch weit entfernt der territorialen Landesgrenzen im Inneren des jeweiligen Territoriums statt. So wie im 19. und auch 20. Jahrhundert für das Innere eines national eingehegten Territoriums Grenze  in ihrer zentralen Funktion als Migrationskontrolle nur als beweglicher Raum verstanden werden kann, so gilt das weit mehr noch für das 21. Jahrhundert.  Durch Exterritorialisierung und Externalisierung der Kontrollen verschieben sich Grenzen in Länder, die weit außerhalb der Europäischen Union liegen. Da gleichzeitig durch die gemeinsame europäische Asyl- und Migrationspolitik die nationalstaatlichen Kontrollen jenseits ihres eigenen Territoriums durchgeführt werden, erstreckt sich der Grenzraum ebenso weit über den europäischen Kontinent. In diesem Grenzraum lassen sich die undokumentierten Flüchtlinge verorten (Schulze Wessel 2015). Sie können als Grenzfiguren gelten, die tradierte Grenzziehungen auf unterschiedlichen Ebenen herausfordern, bekämpfen und so zu ihrer Transformation beitragen.

Ebenso wie die Kontrollen an wechselnden innereuropäischen und außereuropäischen Orten stattfinden, werden bei denjenigen, deren Bewegungen kontrollpolitischen Maßnahmen unterliegen, Richtungen und Routen verändert, mögliche Kontrollen antizipiert, Wanderungen angepasst und Möglichkeiten gefunden, Kontrollen zu umgehen. Chiara Brambilla (2010: 75) hat deshalb vorgeschlagen, den Begriff „border“ durch „bordering“ zu ersetzen. Bordering impliziert das Prozesshafte eines immer wieder durch Kontrolle, Abwehr und die Versuche der Weiterwanderung dynamisierten Grenzraums. Grenzen würde damit zu „socially dynamic spaces“ (Brambilla 2010: 75), in denen Flüchtlinge als eigenständige Akteur_innen fungieren. Sie bringen als Grenzgestalter_innen Grenze immer wieder neu mit hervor, verschieben sie, verändern ihren Raum, unterwerfen sie ihrer Dynamik. Sie sind somit als Grenzakteur_innen und nicht nur als ohnmächtige Objekte repressiver Einwanderungspolitik zu verstehen und können durch die stetigen wechselseitigen Reaktionen von Migrationskontrolle und Fluchtbewegung selbst als Gestalter_innen des Grenzraums gefasst werden.

Die Auseinandersetzungen an den Grenzen der Demokratien haben die Grenzziehungen einer großen Dynamik unterworfen, die auch durch die Flüchtlinge selbst hervorgebracht wird. Grenzziehungen, die sich in Kontrollen manifestieren, sind von anderen Grenzziehungen begleitet, auf die die Flüchtlinge stoßen. Auch wenn sie auf dem Territorium eines europäischen Landes angekommen sind, stoßen sie auf Grenzziehungen, die z. B. durch die unterschiedliche Verteilung von Rechten hervorgerufen werden. Jedoch bereits der kurze Verweis auf die Flexibilität des Grenzraums zeigt, dass über Grenzziehungen selten nur eine Seite verfügt. Grenzen sind umkämpft – von verschiedenen Seiten, von Staaten wie von Flüchtlingen, von Staatsbürger_innen wie von Menschen mit unterschiedlichen Rechtstiteln. Der Begriff der Grenze kann also nur als relationaler Begriff verstanden werden. Er beschreibt eine Ungleichheitsrelation, bezeichnet eine Differenz zwischen mindestens zwei Entitäten. Grenzen schließen auf der einen Seite ein, haben also eine integrative Funktion und schließen die andere Seite aus, verfügen also gleichzeitig über eine exklusive Funktion. Aber mehr noch: Auch wenn ihre Endgültigkeit in der alltagssprachlichen Diskussion oftmals beschworen und ihr Überschreiten als moralisch illegitim betrachtet wird, so ist doch wesensmäßig die Verbindung und die Überschreitung unmittelbar ihr zugehöriges Element: „Boundaries do not only separate, they also link“, so Niklas Luhmann (1982: 236). Grenzen verbinden also auch gleichzeitig, sie bergen immer die Möglichkeit des Passierens, des Überschreitens, des Angreifens, des Bestreitens und damit des Verbindens in sich und stellen so Kontaktzonen zwischen Drinnen und Draußen dar. Diese Kontaktzonen können als Orte des politischen Streits, des Konflikts und der Auseinandersetzung beschrieben werden, in deren Zentrum der Flüchtling verortet werden kann.

Aber mehr noch als lediglich die Kontrollen herauszufordern, verschieben Flüchtlinge weitere tradierte Grenzziehungen demokratischer Gesellschaften. Durch ihre zunehmenden politischen Proteste fordern sie das Staatsbürgerverständnis heraus, das unmittelbar mit dem Privileg zur politischen Partizipation, Einflussnahme und Gestaltung verbunden war. Lange Zeit wurden lediglich Staatsbürger_innen sowohl in Wissenschaft und Politik als diejenigen gesehen, die durch ihren rechtlichen Status zur Politik ermächtigt sind. In vielen wissenschaftlichen wie auch politischen Auseinandersetzungen mit den Protesten von Flüchtlingen werden die Prozesse politischer Selbstermächtigung in diesen Kämpfen hervorgehoben. Flüchtlinge werden als neue politische Subjekte begriffen, die seit einigen Jahren die politische Bühne betreten (s. Nyers/Rygiel 2012). Aus dem verborgenen Raum, der ihnen qua ihres rechtlichen Status zugewiesen wird, treten Flüchtlinge heraus, indem sie in der Öffentlichkeit ihre Forderungen stellen, ihre Rechte auf Bewegungsfreiheit, auf politische Teilhabe und auf Gleichheit einfordern. In den Protesten wird die zugeschriebene Marginalisierung zurückgewiesen, die Zugehörigkeit als Teil der Gesellschaft oder auch als gleichberechtigter Teil der Menschheit postuliert. Das Dunkle, Verborgene vor allem der Illegalität wird durch ihren Protest für alle seh- und hörbar aufgebrochen. Flüchtlinge sind so in den letzten Jahren zu politisch relevanten Akteur_innen geworden, die ihre Ansprüche an Staat und Gesellschaft stellen, auch wenn sie nicht Teil der Rechtsgemeinschaft sind. Damit fordern sie die tradierte Grenzziehung zwischen Staatsbürger_innen und Nicht-Staatsbürger_innen heraus und verschieben sie.

Während in verschiedenen theoretischen Standortbestimmungen der Flüchtling oftmals als namen- und begriffslose Figur gefasst und als am Rande der Welt oder auch außerhalb der Menschheit angesiedelt gesehen worden ist, so bringt der Begriff der Grenzfigur den Flüchtling mitten in die demokratischen Gesellschaften zurück. Denn in den Kämpfen um die Grenzziehungen wird immer auch der Kern demokratischer Gesellschaften verhandelt.

 

Literatur:

Brambilla, Chiara, 2010: „Borders still Exist! What are Borders?”, in: dies.; Riccio, Bruno (Hg.), Transnational Migration, Cosmopolitianism and Dis-located Borders, Rimini, S. 73-86.

Luhmann, Niklas, 1982: „Territorial Borders as System Boundaries”, in: Strassolodo, Raimondo; Zotti, Giovanni Delli (Hg.), Cooperation and Conflict in Border Areas, Milano, S. 235-244.

Nyers, Peter; Rygiel, Kim (Hg.), 2012: Citizenship, Migrant Activism and the Politics of Movement, London.

Reinecke, Christiane, 2015: „Staatliche Macht im Aufbau: Infrastrukturen der Kontrolle und die Ordnung der Migrationsverhältnisse im Kaiserreich“, in: Oltmer, Jochen (Hg,), Handbuch Staat und Migration in Deutschland seit dem 17. Jahrhundert, Paderborn, S. 341-384.

Schulze Wessel, Julia, 2015: „On Border Subjects. Rethinking the Figure of the Refugee and the Undocumented Migrant”, Constellations 23 (1), S. 46-57.

 

 

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