In vielen Aufnahmeländern im Globalen Süden leben Flüchtlinge in Lagern, in denen Hilfsorganisationen Schutz und Unterstützung bereitstellen. Trotz dieser Maßnahmen wird immer wieder von Vorfällen der sexuellen und geschlechterbasierten Gewalt insbesondere gegen Frauen berichtet. Doch warum kommt es zu dieser Gewalt? Welche Gewaltformen gibt es?
In meinem letzten Blogbeitrag zu Flüchtlingsfrauen habe ich drei Aspekte aufgegriffen: (Un-)Sichtbarkeit, (Un-)Sicherheit und (Un-)Abhängigkeit von Frauen in unterschiedlichen Flüchtlingssituationen. In diesem Beitrag möchte ich explizit auf die sexuelle und geschlechterbasierte Gewalt gegen Frauen in Flüchtlingslagern eingehen. Dabei beziehe ich mich auf Erkenntnisse unseres Forschungsprojekts Genderbeziehungen im begrenzten Raum, in dem wir Ausmaß, Formen und Bedingungen von sexueller und geschlechterbasierter Gewalt gegen Frauen in konfliktbedingten Flüchtlingslagern untersuchen. Im Rahmen des Projekts nutzen wir eine Fallstudie in Uganda, die wir im Frühjahr 2014 in der Flüchtlingssiedlung Kyaka II Refugee Settlement durchgeführt haben. Kyaka II wurde 1983 gegründet und ist ca. 84 km2 groß. Obwohl Kyaka II eine geplante Kapazität von ca. 17 000 Flüchtlinge hat, waren es zur Zeit der Feldforschung mehr als 22 000 Flüchtlinge. Die meisten Flüchtlinge in Kyaka II stammen aus der Demokratischen Republik Kongo und sind vor dem Konflikt in den Kivu-Regionen geflohen.
In Kyaka II – genauso wie in vielen anderen Flüchtlingslagern – gibt es eine Vielzahl von Gewaltvorfällen. Doch was ist sexuelle und geschlechterbasierte Gewalt überhaupt? Auf Grundlage der Arbeitsgruppe für Gender und humanitäre Hilfe des Inter-Agency Standing Committee verstehen wir sexuelle und geschlechterbasierte Gewalt als eine Gewalt, die gegen den Willen einer Person und aufgrund ihres sozial zugeschriebenen Geschlechts bzw. den Geschlechtsunterschieden zwischen Männern und Frauen ausgeübt wird. Neben physischer Gewalt gehören emotionale und psychische Handlungen sowie Versuche und Androhungen der Gewalt dazu. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) unterscheidet 22 unterschiedliche Formen der sexuellen und geschlechterbasierten Gewalt und ordnet sie in fünf Kategorien ein: Sexuelle, physische, emotionale und psychologische, sozioökonomische Gewalt sowie schädigende traditionelle Praktiken (siehe UNHCR 2003: 16-18). Somit werden unter der sexuellen und geschlechterbasierten Gewalt vielfältige Gewaltformen erfasst.
Welche Gewaltformen gibt es in Kyaka II?
An einem meiner ersten Tage in Kyaka II lernte ich eine kongolesische Frau kennen, die bereits seit sechs Jahren in Uganda war. Wir sprachen über ihr Leben im Flüchtlingslager, ihren Alltag und ihre Herausforderungen. Sie erkundigte sich nach dem Forschungsprojekt, woraufhin ich sie fragte, warum es ihrer Meinung nach in Kyaka II sexuelle und geschlechterbasierte Gewalt gebe. Sie lachte, atmete tief ein und sagte, dass sie es auch nicht so recht verstehe, weil der Konflikt doch im Kongo sei, fernab von Kyaka II. An ihre Reaktion erinnere ich mich noch heute sehr genau und später verstand ich, was sie meinte: Einerseits ist die Gewalt im Konflikt im Kongo so weit verbreitet, dass sie damit verbunden wird. Andererseits scheint die Gewalt aber auch zu etwas Allgegenwärtigem geworden zu sein.
Der Konflikt im Osten Kongos ist für Ausmaß und Intensität der sexuellen Gewalt bekannt, weswegen die Konfliktregion nicht selten als „rape capital of the world“ bezeichnet wird. In einer Studie befragten Kirsten Johnson et al. (2010) 998 Personen in der Konfliktregion, wovon 39,7 % der Frauen und 23,6 % der Männer angaben, Opfer sexueller Gewalt geworden zu sein. Auch im Rahmen meiner Feldforschung berichteten viele Flüchtlinge – Männer wie Frauen – von Gewalterfahrungen während des Konflikts im Kongo, auf der Flucht und im Flüchtlingslager in Uganda. Dabei traten in Kyaka II sexuelle und häusliche Gewalt sowie strukturelle Benachteiligung besonders häufig auf.
Die sexuelle Gewalt fand in Kyaka II durch Vergewaltigung, sexuelle Belästigung, Kindesmissbrauch und zum Teil Zwangsprostitution statt. Wichtig ist, dass dazu nicht nur die Taten, sondern auch Versuche und Androhungen zählen. Im Unterschied zur Gewalt im Konflikt im Kongo, wo vornehmlich Rebellen vergewaltigten und die Opfer selten kannten, fanden Vergewaltigungen im Flüchtlingslager auch unter Ehepaaren, durch bekannte sowie fremde Personen statt. Vor allem Frauen und Mädchen wurden Opfer dieser Gewalt, die sie nicht nur zu Hause, sondern auch auf öffentlichen Plätzen wie Straßen, Märkten oder bei der Arbeit auf dem Feld erfuhren. Auch minderjährige Mädchen waren der Gewalt beispielsweise auf dem Schulweg, in der Schule oder beim Wasserholen ausgesetzt.
Die häusliche Gewalt fand vornehmlich im Familienkreis statt, wobei der private Raum des Heims eigentlich symbolhaft für Schutz, Sicherheit und Privatsphäre steht. In vielen Interviews erläuterten Frauen und Männer, dass häusliche Gewalt nicht nur physische Schläge beinhaltete, sondern teils auch mit der Verweigerung des Zugangs zu Ressourcen verbunden war. So enthielten Ehemänner ihren Frauen zum Teil Ernteerträge oder Geld vor, wodurch die ohnehin schwierigen Lebensbedingungen noch schwerer wurden. Diese Beispiele stellen strukturelle geschlechterbasierte Benachteiligung dar, worunter auch Mädchen litten. Denn Mädchen wurde teils der Zugang zu Schulbildung von Eltern verwehrt, oder sie waren früher und Zwangsverheiratung ausgesetzt.
Ein genaues Ausmaß der Gewalt lässt sich schwerlich ermitteln. Zwar registrieren Hilfsorganisationen und staatliche Sicherheitsakteure die gemeldeten Gewaltfälle im Flüchtlingslager, jedoch ist die Dunkelziffer der Übergriffe hoch. Laut der Statistiken wurden 178 Fälle im Jahr 2013 in Kyaka II gemeldet. Bei unserer Umfrage mit 351 Flüchtlingen in Kyaka II gaben allerdings mehr als die Hälfte aller Befragten an, dass sowohl sexuelle als auch häusliche Gewalt ‚regelmäßig‘ stattfände. Die hohe Dunkelziffer ist u.a. darauf zurückzuführen, dass Gewaltopfer Übergriffe häufig nicht melden, weil sie Angst vor den TäterInnen und einem Anstieg der Gewalt, sozialer Ausgrenzung und Stigmatisierung haben. Doch auch wenn sie Anzeige erstatten, müssen sie in Kyaka II Gebühren an die Polizei u.a. für Transportkosten zahlen, die sie teils nicht tragen können. Letztlich ist das fehlende Melden aber problematisch, weil Gewaltopfer einen schlechteren Zugang zu medizinischer Versorgung bekommen, und TäterInnen nicht geahndet werden.
Warum kommt es zu Gewalt?
Auf die Frage, warum es in Kyaka II so häufig zu sexueller und geschlechterbasierter Gewalt komme, nannten die Flüchtlinge vielfältige Gründe: Fehlende Arbeit, Alkoholkonsum, Langeweile, Befriedigung und Züchtigung von Frauen. Für ein genaueres Verständnis der Vorgänge und Beweggründe muss man jedoch Kontexte, Bedingungen und Erfahrungen der Flüchtlinge betrachten. Die Flüchtlinge in Kyaka II haben im Konflikt und auf der Flucht viel Gewalt erfahren, und ihre schützenden sozialen Strukturen sind zerbrochen, was viele Flüchtlinge prägt. Psychologische Studien gehen davon aus, dass ca. die Hälfte aller Opfer von Vergewaltigungen, Kriegen, Vertreibung und Folter unter Traumafolgestörungen leiden. Zu den Symptomen gehören u.a. vermehrte Reizbarkeit, emotionaler Rückzug, Schlafstörungen und Wiedererleben von Gewaltereignissen, wobei Suchterkrankungen in der Folge auftreten können. Diese Aspekte können mit den Aussagen der Flüchtlinge über Flashbacks, Alkoholkonsum, wiederkehrende Gewalterinnerungen und Gewalt in Kyaka II im Zusammenhang stehen.
Eine wichtige Rolle spielt auch die Abhängigkeit der Flüchtlinge an die Hilfsstrukturen im Lager. Zwar erhalten Flüchtlinge in Kyaka II Zugang zu Dienstleistungen und Unterstützung wie zum Beispiel Nahrung, Bildung und medizinische Versorgung, jedoch bleiben sie abhängig von diesen Leistungen. Ein vollkommen eigenständiges Leben können sie demnach nicht führen, was sich selbstverständlich auf die Personen, ihre sozialen Rollen und Geschlechterbeziehungen auswirkt. Zudem werden Frauen in Kyaka II über ihre Rechte und Schutzmechanismen informiert und können an Empowerment-Projekten teilnehmen, wohingegen Männer solche Informationen nicht oder nur selten erhalten. Während Frauen dieses Wissen nutzen, fühlen sich manche Männer in ihrer dominanten sozialen Rolle gefährdet und greifen zur Aufrechterhaltung ihrer Rollen teils zu Gewalt. Dieses Phänomen diskutiert Barbra Lukunka (2011) als Entmännlichung.
Dies zeigt bereits, dass die Gewaltvorfälle nicht isoliert betrachtet werden dürfen. Insbesondere die strukturelle Benachteiligung hängt häufig mit den restriktiven Bedingungen im Flüchtlingslager und wirtschaftlichen Aspekten zusammen. Obwohl Flüchtlinge in Kyaka II Landwirtschaft betreiben können, sind die Ernteerträge wie auch die Nahrungsmittelausgaben begrenzt. Flüchtlinge berichteten, dass manche Männer Ernteerträge verkauften und das Geld für Alkohol ausgäben, wobei Ehefrauen weder Geld noch Erträge erhielten. Dies führe wiederum zu Streit und teils Gewalt. Darüber hinaus erklärten Jugendliche, dass auch die frühe und Zwangsverheiratung von Mädchen wirtschaftliche Motive habe, denn bei Hochzeiten sind Brautpreise von der Familie des Bräutigams zu zahlen, was aufgrund der limitierten Lebensgrundlagen durchaus bedeutsam sein kann.
Ist Gewalt sichtbar?
Obwohl sich die Gewaltprävalenz nicht auf Kyaka II beschränkt, sondern vielfältige Studien zu Flüchtlingslagern weltweit ähnliche Erkenntnisse darlegen, erscheint die Gewalt oft unsichtbar zu bleiben. Das resultiert nicht nur daraus, dass Gewaltübergriffe teils nicht gemeldet und somit nicht erkannt und geahndet werden, sondern scheint der Fokus nach wie vor auf sexueller Gewalt zu liegen. Unumstritten stellt die sexuelle Gewalt eine der wohl traumatischsten Gewaltformen dar, allerdings werden durch den Fokus die vielfältigen anderen Formen mit ihren Auswirkungen vernachlässigt. Jedoch können auch geschlechterspezifische Diskriminierung, strukturelle Benachteiligung und soziale Ausgrenzung weitreichende Konsequenzen für die Personen nach sich ziehen.
Zusätzlich zu Gewaltformen erhalten mache Übergriffe auch weniger Beachtung. So scheinen Täter-Opfer-Strukturen im Rahmen der sexuellen und geschlechterbasierten Gewalt klar zu sein: Männer verüben Gewalt gegen Frauen. Durch diese Darstellung werden binäre Strukturen des weiblichen Opfers und männlichen Täters reproduziert und geschlechterspezifische Zuschreibungen der Friedfertigkeit und Verletzbarkeit von Frauen und der Dominanz von Männern aufrechterhalten. Zwar gehen viele Studien auf Gewaltgefahren für Frauen ein, jedoch können auch Männer im Exil unter geschlechterspezifischen Herausforderungen und Restriktionen leiden und Opfer von sexueller Gewalt werden. Obwohl Strukturen somit deutlich komplexer sind, wird diese Komplexität in der Wissenschaft und der Praxis bislang wenig berücksichtigt.
Mit Blick auf die internationalen Entwicklungen ist nicht zuletzt problematisch, dass Flüchtlinge vornehmlich in Ländern des Globalen Südens für viele Jahre in Flüchtlingslagern leben. Die Tendenz der Langzeitsituationen nimmt zu und hat mittlerweile eine durchschnittliche Dauer von 20 Jahren erreicht. Flüchtlinge wissen selten, wann sie zurück in ihre Heimatländer gehen können, denn die Konflikte halten lange an. So müssen Frauen wie auch Männer nicht nur mit ihren traumatischen Erlebnissen im Konflikt und auf der Flucht lernen umzugehen, sondern sind auch mit unsicheren Strukturen und Gewalt in den Flüchtlingslagern konfrontiert.
Der Beitrag ist im Rahmen des Forschungsprojekts „Genderbeziehungen im begrenzten Raum. Bedingungen, Ausmaß und Formen von sexueller Gewalt an Frauen in kriegsbedingten Flüchtlingslagern“ entstanden, das am Zentrum für Konfliktforschung der Philipps-Universität Marburg durchgeführt und durch die Deutsche Stiftung Friedensforschung unterstützt wird, bei der ich mich hiermit vielmals bedanke. Der Beitrag basiert auf einem aktuellen Artikel, der in der Peripherie: Zeitschrift für Politik und Ökonomie in der Dritten Welt erschienen ist: Zwischen Schutz und Scham? Flüchtlingslager, Gewalt und Geschlechterverhältnisse.