Globale Trends: Wachsende Herausforderungen für den globalen Flüchtlingsschutz

Von Marcus Engler und Ulrike Krause

 

Zum Weltflüchtlingstag, dem 20. Juni veröffentlicht das Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) traditionell seinen ‚Global Trends‘ Bericht. Dieser dokumentiert den aktuellen Stand der weltweiten Fluchtbewegungen. Aus dem nun publizierten Bericht für das Jahr 2017 gehen erneut gestiegene Zahlen von ZwangsmigrantInnen weltweit hervor. Dies liegt sowohl an neuen Fluchtbewegungen als auch an anhaltenden Fluchtsituationen und fehlenden dauerhaften Lösungen. Fast neun von zehn Flüchtlingen leben in Entwicklungsländern, sodass nur wenige Flüchtlinge 2017 neu nach Europa und Deutschland kamen. Diese Befunde stehen in drastischem Widerspruch zur aktuellen politischen und medialen Diskussion in der Bundesrepublik. Zum Schutz der Menschen ist eine deutlich stärkere globale Verantwortungsteilung erforderlich. Die Weichen hierfür sollten mit den Global Compact on Refugees gestellt werden, andernfalls droht eine Erosion des internationalen Flüchtlingsregimes.

 

Zahlen von ZwangsmigrantInnen erneut gestiegen

Der aktuelle Bericht ‚Global Trends: Forced Displacement in 2017‘ von UNHCR gibt einen Überblick über den Stand der globalen Fluchtbewegungen. Er besagt, dass es Ende 2017 weltweit 68,5 Mio. ZwangsmigrantInnen gab. Damit steigen die Zahlen nicht nur zum fünften Mal in Folge, sondern dies stellt das höchste erfasste Niveau seit Einführung dieser statistischen Erfassung Anfang der 1990er Jahre dar. Die Zahl der ZwangsmigrantInnen ist insbesondere seit 2012 deutlich angestiegen, innerhalb von fünf Jahren um mehr als die Hälfte (siehe Abbildung 1).

Die Gesamtzahl der ZwangsmigrantInnen setzt sich aus mehreren Gruppen zusammen: 25,4 Mio. sind Flüchtlinge (darunter 5,4 Mio. palästinensische Flüchtlinge unter dem Mandat von UNRWA), also Personen, die in einem anderen Staat nach Schutz suchen mussten. Deren Zahl ist gegenüber 2016 um 2,9 Mio. angestiegen. 40 Mio. Binnenvertriebene (2016: 40,3 Mio.) waren innerhalb ihrer Herkunftsländer auf der Flucht und bei den 3,1 Mio. Asylsuchenden (2016: 2,8 Mio.) war der rechtliche Status noch nicht festgestellt. Nicht berücksichtigt sind hierbei mindestens 10 Mio. Staatenlose sowie Millionen Menschen, die in keine dieser Rechtskategorien fallen, wie z.B. klima- und umweltbedingte Geflüchtete oder Personen, die ihr Land aufgrund von wirtschaftlicher Perspektivlosigkeit verlassen haben.

 

Quelle: UNHCR (2018), Global Trends: Forced Displacement in 2017, S. 6.

 

Neue Vertreibungen, Langzeitsituationen und fehlende dauerhafte Lösungen für Flüchtlinge

Der Anstieg der Gesamtzahl kann dadurch erklärt werden, dass sich 2017 deutlich mehr Personen neu auf die Flucht begeben mussten, als Personen ihre Fluchtsituation beenden konnten. Im vergangenen Jahr wurden 16,2 Mio. Menschen neu vertrieben, wovon 11,8 Mio. innerhalb ihrer Herkunftsländer fliehen mussten. Diese Fluchtbewegungen sind in erster Linie durch neue oder wiederaufgeflammte Konfliktgewalt etwa im Südsudan, Syrien und Myanmar begründet. Diejenigen, die über internationale Grenzen geflohen sind, fanden ganz überwiegend in Nachbarländern Zuflucht (siehe Abbildung 2).

 

Quelle: UNHCR (2018), Global Trends: Forced Displacement in 2017, S. 20.

 

Deutlich weniger Flüchtlinge erhielten Zugang zu einer sogenannten dauerhaften Lösung. Als solche gelten die freiwillige Rückkehr, die Umsiedlung in aufnahmebereite Drittstaaten (engl. resettlement) und die dauerhafte lokale Integration, die in eine Einbürgerung münden sollte. Insgesamt erhielten 2017 nur 4,2% aller Flüchtlinge weltweit Zugang zu einer dauerhaften Lösung – eine ähnlich prekäre Lage bestand bereits 2016, in dem es 4,4% waren. Die Zahl der Flüchtlinge, die 2017 in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt sind, lag bei lediglich 667.400 Menschen. Zugleich kehrten rund 4,2 Mio. Binnenvertriebene in Herkunftsregionen zurück. In dem Bericht äußert UNHCR zudem Bedenken bezüglich der Umstände und der Nachhaltigkeit eines Teils der RückkehrerInnen. Die Zahl der Umsiedlungen in Drittstaaten lag 2017 bei 102.800, ein deutlicher Rückgang im Vergleich zum Vorjahr und UNHCR schätzt den Bedarf an Resettlement-Plätzen auf 1,2 Mio. besonders vulnerabler Flüchtlinge. Nur schwer statistisch zu erfassen ist die Zahl derjenigen Flüchtlinge, die im Aufnahmeland dauerhaft lokal integriert wurden, da es an international abgestimmten Indikatoren fehlt. UNHCR gibt in seinem Bericht für 2017 die Zahl von 73.400 eingebürgerten Flüchtlinge an. Darunter sind ca. 50.000 SyrerInnen, die die türkische Staatsangehörigkeit erhalten haben.

Darüber hinaus führt anhaltende Gewalt in Herkunftsländern nicht nur zu neuen Fluchtbewegungen, sondern auch dazu, dass Geflüchtete nicht in ihre Herkunftsregionen zurückkehren können. So entstehen Langzeitsituationen (engl. protracted refugee situations) – also Umstände, in denen Geflüchtete über viele Jahre in Aufnahmeländern oder -regionen verbleiben müssen. Ohne Einberechnung palästinensischer Flüchtlinge waren Ende 2017 zwei Drittel aller Flüchtlinge (13,4 Mio.) in solchen Langzeitsituationen. Mehr als die Hälfte dauert bereits länger als 10 Jahre an, teilweise sogar länger als 30 Jahre. Zu letzteren zählen etwa afghanische Flüchtlinge im Iran und Pakistan oder somalische Flüchtlinge in Kenia.

 

Ungleiche Verteilung von ZwangsmigrantInnen und Verantwortung

Auch an der globalen Verteilung von Geflüchteten hat sich im Vergleich zum Vorjahr wenig geändert. Entgegen Annahmen von PolitikerInnen in Deutschland, Geflüchtete würden vorrangig in der Bundesrepublik und in Europa Schutz suchen, befindet sich mit 85% die überwiegende Mehrheit aller Flüchtlinge in Entwicklungsländern. Etwas mehr als zwei Drittel aller Flüchtlinge stammen aus den fünf Ländern Syrien (6,3 Mio.), Afghanistan (2,6 Mio.), Südsudan (2,4 Mio.), Myanmar (1,2 Mio.) und Somalia (986 400). Sie haben in erster Linie in benachbarten Staaten Schutz und Asyl gesucht, so beispielsweise 3,5 Mio. Geflüchtete primär aus Syrien in der Türkei oder 1,4 Mio. Geflüchtete primär aus Afghanistan in Pakistan. Weitere wichtige Aufnahmestaaten von Flüchtlingen sind Uganda (1,4. Mio.), Libanon (998.900) und der Iran (979.400).

In der Bundesrepublik waren Ende 2017 970.400 Flüchtlinge registriert, der sechsthöchste Wert weltweit und Platz eins unter den Industriestaaten. Hinzu kamen 429.300 anhängige Asylverfahren. Dieser Rückstau ist inzwischen weiter abgebaut und auch der Rückgang neuer Asylanträge setzte sich im Jahr 2017 und Anfang 2018 fort. Setzt man die Zahl der Flüchtlinge in Relation zu Wirtschaftskraft (Platz 59 weltweit) oder Bevölkerung (Platz 17) relativiert sich die vermeintliche „Belastung“ der Bundesrepublik im internationalen Vergleich (siehe Abbildung).

 

Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage der Daten von UNHCR; siehe UNHCR (2018), Global Trends: Forced Displacement in 2017, Annex Table 26.  

 

Dass sich die meisten Geflüchteten fernab Europas befinden, wird mit Blick auf Binnenvertriebene noch deutlicher. Die Herkunftsländer der 40 Mio. Binnenvertriebene waren fast ausschließlich in südlichen Regionen.

 

Globale Entwicklungen und Herausforderungen bedürfen globale Zusammenarbeit

Der aktuelle Global Trends Bericht für 2017 dokumentiert einmal mehr einige der zentralen Herausforderungen der globalen Flüchtlingspolitik: die unzureichende Zusammenarbeit und Teilung von Verantwortungen unter Staaten weltweit, ihre limitierte Mitwirkung beim Finden dauerhafter Lösungen sowie die Auswirkungen auf Geflüchtete. Diese Probleme haben sich in den vergangenen Jahren nicht verändert und wurden in den respektiven Beiträgen zu den globalen Trends 2015 und 2016 auf dem FlüchtlingsforschungsBlog bereits diskutiert.

Vor den Hintergrund der wachsenden Zahlen von Geflüchteten und damit auch Herausforderungen kommt den Verhandlungen zum Global Compact on Refugees erhöhte Bedeutung zu. In diesem Rahmen sind Staaten weltweit – also nicht nur Aufnahmestaaten etwa in Asien oder Afrika, sondern auch entferntere Staaten in Europa und Nordamerika – dazu angeregt, sich im Schutz von Geflüchteten wie auch der Lösungsfindung zu beteiligen. Zentral ist die faire Teilung von Verantwortungen. Hierzu hat sich die internationale Staatengemeinschaft mit der New Yorker Erklärung von September 2016 einmal mehr verpflichtet. Während in Genf aktuell der Global Compact on Refugees verhandelt wird, diskutieren, verabschieden und implementieren Industriestaaten wie die USA und die Bundesrepublik sowie die Europäische Union allgemein zunehmend restriktive Flüchtlingspolitiken. Sie begründen dies vor allem mit Sicherheitsbedenken und begrenzten Aufnahmekapazitäten. Zugleich erwarten sie im Zuge des Comprehensive Refugee Response Framework (CRRF) von den Aufnahmestaaten im Globalen Süden, dass diese ihre flüchtlingspolitischen Standards verbessern und zum Beispiel Flüchtlingen Recht auf Mobilität und Beteiligung am Arbeitsmarkt einräumen. Dabei belegt die weltweit anhaltende Unterfinanzierung des Flüchtlingsschutzes, dass Staaten im Globalen Norden weder hinreichend mit ihren Partnern im Globalen Süden kooperieren, noch Verantwortungen teilen oder der dortigen Unterstützung von Flüchtlingen gerecht werden.

Die Verhandlungen um den globalen Flüchtlingspakt dürfen nicht nur in einen symbolischen Formelkompromiss münden, bei dem alle Regierungen ihr Gesicht wahren können, der aber nichts Grundlegendes an dem seit Jahrzehnten vielfach kritisierten Flüchtlingsregime ändert. Vor dem Hintergrund der wachsenden Herausforderungen droht die Erosion des globalen Flüchtlingsschutzes mit hohen Risiken für Schutzsuchende, aber auch für die internationale Staatengemeinschaft. PolitikerInnen, die nationale Alleingänge propagieren, sollten sich ihrer historischen Verantwortung bewusst werden. Trotz seiner Defizite ist der globale Flüchtlingsschutz eine zivilisatorische und menschenrechtliche Errungenschaft, die nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden darf.

 

Bildnachweise:

Abbildung 1 und 2: UNHCR (2018), Global Trends: Forced Displacement in 2017, S. 6 und S. 20.

Abbildung 3: Eigene Darstellung, Alle auf Grundlage der Daten von UNHCR; UNHCR (2018), Global Trends: Forced Displacement in 2017, Annex Table 26.  

 

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