Selektive Rettung: die Migrantisierung der Seenot und die Politik des Sterbenlassens im zentralen Mittelmeer

Zum „Tag der Seenotretter“ (sic!) rückt der Beitrag das grundlegende Recht auf Rettung in den Fokus. Er zeigt, wie dieses Recht an den europäischen Außengrenzen selektiv umgesetzt wird. Im Kontext der Rettung von Personen auf der Fluchtroute über das zentrale Mittelmeer grenzt die italienische Küstenwache migrantisch gelesene Boote von anderen Seenotrettungsfällen sprachlich ab. Es verdichten sich Hinweise, dass eine solche Unterscheidung eine Hierarchisierung von Seenotfällen begünstigt, die zu einer verzögerten oder Nicht-Rettung von migrantisch gelesenen Booten führen kann. Wir beschreiben dieses Phänomen im Folgenden als Migrantisierung der Seenot, die sukzessive Menschenrechte und Demokratie in Europa untergräbt.

 

Wir wollen den „Tag der Seenotretter“ (sic!) der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) am 27. Juli zum Anlass nehmen, über das grundlegende Recht auf Leben und Rettung nachzudenken – und darüber, wie dieses Recht an den europäischen Außengrenzen selektiv geschützt wird. Dies tun wir als Mitglieder der Forschungsgruppe „Zivile Seenotrettung als Kristallisationspunkt des Streits um Demokratie“ (ZivDem) (Universität Münster/Universität Bonn).

Mit Blick auf die staatliche Seenotrettung im zentralen Mittelmeer verweisen Daten auf die Entwicklung einer Rettungspraxis, die die Dringlichkeit einer Rettung hierarchisiert. Wie wir in diesem Beitrag zeigen möchten, verdichtet sich eine solche Unterscheidung in der Konstruktion eines eigenen Falltyps: des „migrantisierten“ Seenotfalls. Wir entnehmen den Begriff der „Migrantisierung“ den Arbeiten von Encarnación Gutiérrez Rodríguez, die damit die „Interpellation“ als Migrant*in durch staatliche Behörden, gesellschaftliche Prozesse und diskursive Praxen (in den Medien, der Wissenschaft, der Politik) beschreibt. Die Formulierung der Migrantisierung betont, dass Personen zu Migrant*innen gemacht und damit als ‚Andere‘ identifiziert werden, für die staatliche oder überstaatliche Schutzrechte weniger greifen.

Während Seenotrettung von people on the move zwar spezifische Herausforderungen mit sich bringt, kann die Migrantisierung von Seenot zu einer Gefährdung des unbedingten Rechts auf Rettung führen: Dies ist der Fall, wenn nicht allein die akute Gefährdungslage über Art und Umfang der Rettungsmaßnahmen, sondern auch die zugewiesenen rassifizierten, geschlechtlichen und aufenthaltsrechtlichen Positionierungen und deren Verschränkungen entscheidend sind. Auf diese Weise kann sich eine Politik der selektiven Rettung etablieren, die eine Praxis des Sterbenlassens normalisiert.

Mit Blick auf Akteure, Zuständigkeiten und den Rückzug staatlicher Seenotrettung zeichnen wir in diesem Beitrag zunächst die Entwicklungen der Seenotrettung im zentralen Mittelmeer nach. Anschließend skizzieren wir Hinweise auf die sich entwickelnde Migrantisierung der Seenot und deren Effekte am Beispiel der italienischen Küstenwache. Wir beobachten, dass eine Migrantisierung der Seenot eine administrativ-polizeiliche Logik in Gang setzt, die Seenotrettung von als migrantisch gelesenen Personen verzögert, vernachlässigt oder ggf. aussetzt. Danach diskutieren wir die menschenrechtlich-demokratischen Implikationen dieser Praxis. Abschließend stellen wir die zivile Seenotrettung im zentralen Mittelmeer als Kontrastmodell vor. Wir verstehen sie als zivilgesellschaftliche und demokratisierende Praxis, die kritisch in das Regime des Sterbenlassens interveniert. Sie erinnert daran, dass der bedingungslose Schutz universaler Menschenrechte zu den Grundpfeilern einer gelebten Demokratie gehört.

 

Entwicklung der Seenotrettung im zentralen Mittelmeer

Das moderne internationale Seerecht verpflichtet Kapitän*innen aller Schiffe dazu, Personen auf Booten in Seenot zu helfen und sie in einen sicheren Hafen zu begleiten, da auf See stets dringlicher Handlungsbedarf besteht. Die Küstenstaaten müssen diese Rettungseinsätze koordinieren – meist durch die jeweiligen Küstenwachen – und eigene oder andere Schiffe in der Nähe verpflichtend zur Rettung auffordern.

Dass seit 2014 jedoch tausende Menschen ihr Leben bei Seenotfällen im Mittelmeer verloren haben, zeigt, dass die staatliche Antwort auf diese Notlagen unzureichend ist und das Sterben zumeist migrantisierter Personen dabei in Kauf genommen wird. Es wurde vielfach dokumentiert, wie Staaten, die zur Rettung verpflichtet sind, den Kontakt zu Booten vermeiden, wenn diese als ‚Flüchtlingsboote‘ wahrgenommen werden, indem sie auf Notrufe oder Informationen über Seenotfälle nicht reagieren, die Koordinierung von Rettungseinsätzen unterlassen oder die Entdeckung von seeuntauglichen Booten versuchen zu unterbinden. Erst im Juni 2025 berichteten SOS Mediterranee und das Alarmphone, zwei zivile Organisationen, die Personen in Notlagen auf dem Mittelmeer unterstützen, dass bei zwei parallelen Seenotfällen Ende Mai diesen Jahres die italienische Küstenwache nur für eines der Boote mit je mehr als hundert Personen an Bord eine Rettung bereit war zu koordinieren und die anderen Gefährdeten sowie zivile Helfende sich selbst überließ. Die staatlich koordinierte Rettung aus Seenot unterbleibt dann, da angenommen wird, dass die Personen auf diesen Booten ohne Einreiseerlaubnis in die EU zu gelangen versuchen. Hier verschränkt sich auf eine intersektionale Weise die rechtliche Diskriminierung mit rassistisch-vergeschlechtlichten Vorurteilen gegenüber Personen, die sich auf diesen Booten befinden. Während die maltesische Küstenwache kaum noch Personen auf ‚Flüchtlingsbooten‘ im zentralen Mittelmeer rettet, ist das Vorgehen der italienischen Küstenwache wie oben dargestellt ambivalent, weshalb wir uns im Folgenden auf den italienischen Kontext konzentrieren möchten.

Die italienische Küstenwache übernimmt den Großteil der Rettungseinsätze auf der zentralen Mittelmeerroute, obwohl inzwischen die Rettungskapazitäten reduziert und bestimmte Zonen gemieden werden. Nach dem Ende der italienischen Operation Mare Nostrum im Jahr 2014 und angesichts wachsender Fluchtbewegungen entstand ein akuter Bedarf an effektiven Rettungsstrukturen, die staatliche Akteure nicht mehr leisteten. Auf diese Entwicklung reagierend gründeten sich ab 2014 und 2015 eine Vielzahl von Seenotrettungsorganisationen (kurz: SAR NGOs), die seither als „zivile Flotte“ agieren und Menschenleben retten. Sie handeln auf Basis geltenden internationalen Rechts, insbesondere der SOLAS-Konvention und dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen.

Statt eine neue umfassende italienische oder europäische Rettungsmission aufzubauen, folgten FRONTEX-Einsätze und eine intensivierte Zusammenarbeit mit der sogenannten libyschen Küstenwache, die technische Ausrüstung, Schulungen und Koordinationsunterstützung erhält. Sie wurde – trotz dokumentierter Menschenrechtsverletzungen – aktiv in die völkerrechtswidrige Rückführung geretteter Personen eingebunden. Damit werden zentrale Aspekte von Seenotrettung und ‚Grenzsicherung‘ versucht auszulagern, was zum anhaltenden Sterben migrantisierter Personen auf der zentralen Mittelmeerroute führt. Die italienische Küstenwache steht daher international in der Kritik, ihrer Aufgabe gegenüber Personen, die sich auf ‚Flüchtlingsbooten‘ befinden, nicht ausreichend nachzukommen und muss sich wiederholt gerichtlich verantworten nötige Hilfe unterlassen zu haben.

 

Die Migrantisierung der Seenot und die Politik des Sterbenlassens

Die mediale und künstlerische Beobachtung von Seenotfällen folgt zum Teil der Bezeichnung des ‚Flüchtlingsbootes‘. Wenn berichtet wird, dass ein ‚Flüchtlingsboot‘ gesunken ist, wird es möglich, in dieser Beschreibung eine Vielzahl von Kontextannahmen zu transportieren. Eine solche medial hilfreiche – weil sehr verdichtete – Bezeichnung darf jedoch nicht dazu führen, dass eine rechtliche Zuständigkeit für diesen Fall anders bewertet wird. Denn grundsätzlich gilt das universelle Recht auf Rettung.

Und doch sind wir in unserer Forschung nicht nur auf die gut dokumentierten und teils vor Gericht verhandelten Fälle von verzögerten oder unterbliebenen Rettungen gestoßen, sondern vereinzelt auch darauf, dass im Falle der italienischen Küstenwache Seenot auch explizit sprachlich migrantisiert wird. Wir beziehen uns im Weiteren sowohl auf von uns geführte Interviews mit NGOs als auch ein Interview, das spanische und italienische Kollegen im Rahmen eines gemeinsamen Publikationsprojekts mit einem ehemaligen Offizier der Küstenwache führen konnten und welches bereits auf Italienisch erschienen ist. Wenn bei Seenotfällen für die Behörden im Vordergrund steht, dass es sich um ein ‚Flüchtlingsboot` handelt, so die Kritik, trägt dies zu einer administrativen Kultur bei, die Seenot differenziert und damit das unbedingte Gleichbehandlungsgebot des internationalen Seerechts massiv unterwandert. Die Einordnung eines Notfalls als migrantisch und etwaige Effekte der verzögerten oder Nicht-Rettung erfolgen vor allem über rassifiziert-vergeschlechtlichte Annahmen sowie den angenommen juristischen Status der sich in Seenot befindenden Personen.

Die Migrantisierung von Seenot wird in Italien durch eine Verschiebung in den institutionellen Zuständigkeiten begünstigt. So macht ein ehemaliges Mitglied der italienischen Küstenwache im oben genannten Interview deutlich, dass das italienische Verkehrsministerium, dem die Küstenwache mit ihrem Rettungsauftrag untersteht, zu einem „mere appendix of the Ministry of Interior“ werde, das für Einwanderungsfragen zuständig ist, sobald angenommen werde, dass es sich bei den Personen auf einem seeuntauglichen Boot um Migrant*innen handelt. Das Innenministerium übernehme dann die Kommunikation und Genehmigung, eine Rettungsaktion zu starten, obwohl der nationale Plan für maritime Such- und Rettungsoperationen eigentlich bestimmt, dass Seenotrettung zentrale Kompetenz des Verkehrsministeriums und der Hafenkapitäne ist. Dies sei ein wesentlicher Unterschied zu nicht migrantisierten Fällen. Bei der Suche nach und Rettung von Sportbooten, Handelsschiffen, Fähren und Passagierschiffen agiert die Küstenwache weiterhin unter der Verantwortung des Verkehrsministeriums. Durch die Verschiebung der Zuständigkeit wird für einen Teil der Seenotfälle der Einsatz polizeilicher Logiken ermöglicht, die auf Versicherheitlichung statt auf Rettung fokussieren. Konkret geht es dann um die Fragen, wie schnell die Situation eines Bootes als Seenot eingestuft wird und ob die Küstenwache selbst oder zunächst die Zollpolizei in den Einsatz geschickt wird.

In einem im Rahmen des Projekts ZivDem geführten Interview mit einem Mitglied einer SAR NGO wird geäußert, dass staatliche Behörden versuchten, Personen in Seenot unterschiedlich zu kategorisieren, je nach dem „Status der Menschen, die auf See sind“. Dies stehe im Widerspruch zum Seerecht, dass Seenot als eine situationsbedingte und nicht statusabhängige Kategorie definiere, was „so alt wie aktuell“ sei (ZivDem Interview mit Eduardo*, geführt von Sarah Spasiano, 2023). Auch das ehemalige Mitglied der italienischen Küstenwache beobachtet, dass durch eine solche Kategorisierung operative Verfahren migrantisierte Seenotfälle gar nicht erst als ‚in Seenot‘ bewertet werden – mit der Folge, dass die eigentlich klare Verpflichtung zur Rettung, bevor Schaden entsteht, unterlaufen wird:

„Specifically, with regard to rescuing migrants, the concept of ‘distress’ has become increasingly blurred. Is the boat floating? Yes, it is. Is it sailing? Yes, it is. Then it’s not in distress, even if it’s overloaded, even if it’s not sufficiently stable, even if the weather and sea conditions are uncertain or bound to get worse, even if there are no captains or means of rescue. In situations such as these, it’s become widely accepted that there must be an imminent danger to talk about ‘distress’ and, therefore, an urgent need to carry out a rescue operation.“

Wenn nationale Behörden migrantisierte Seenotfälle nur in äußersten Gefahrenlagen Seenot attestieren, um Zuständigkeit zu vermeiden, unterbleibt die vorbeugende Rettung und im Ernstfall wird die Rettung verzögert oder kann gar nicht mehr durchgeführt werden, sodass Menschen sterben gelassen werden. Dies hat auch der Schiffbruch von Cutro 2023 aufgezeigt, für den sich nun Mitglieder der italienischen Küstenwache und der Zollpolizei vor Gericht wegen absichtlicher Vernachlässigung von Rettungsaktionen verantworten müssen.

In der Verschiebung institutioneller Zuständigkeiten und der damit einhergehenden Migrantisierung der Seenot materialisiert sich eine tiefgreifende Verschränkung von Migrations- bzw. Grenzpolitik mit den Aufgaben der Seenotrettung. Diese Verbindung führt dazu, dass die Prinzipien des internationalen Seerechts – insbesondere das Gebot der unmittelbaren und universellen Rettung – gegenüber polizeilichen Logiken zurücktreten kann. Diese Gefahr reflektiert die EU-Frontex-Verordnung von 2014 explizit und schreibt fest, dass auch bei Grenzüberwachungseisätzen auf See „im Einklang mit dem Völkerrecht“ die Verpflichtung besteht, „so schnell wie möglich Personen in Seenot zu Hilfe zu eilen. Diese Hilfe sollte unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Status der zu versorgenden Personen und ungeachtet der Umstände, unter denen diese aufgefunden werden, geleistet werden.“

In der Verordnung werden Gefahren für das Leben von people on the move erkannt: Die Vermischung von Handlungslogiken des Grenzschutzes mit Seenotrettung bzw. die statusabhängige Seenotrettung. So sagt auch das ehemalige Mitglied der italienischen Küstenwache, „migration policies […] should be pursued ashore when the rescue operation is over and lives have been saved.“ Nicht zuletzt spiegle sich auch eine Instrumentalisierung von Migration aus politischen Machtinteressen in dieser Verschränkung wider, angesichts von lauten Stimmen in Italien und Europa gegen Migration: „These days, political assessments prevail over responses to distress calls, and the lives of migrants are worth less than power balances and personal careers.”

 

Selektive Rettung?! Implikationen für Demokratie und Menschenrechte

Ein migrantisierter Seenotfall provoziert eine grundsätzliche Differenzierung von Personen in ‚rettenswerte‘ und ‚nicht-rettenswerte‘ Leben. So beschreibt einer unserer Interviewpartner, ein Mitglied einer SAR NGO, einen Fall der hier vergeschlechtlichen Unterscheidung von Schiffbrüchigen: Während im Jahr 2022 im Hafen von Catania „Frauen und Kinder“ sowie kranke Personen von einem NGO Schiff an Land gebracht werden konnten, verblieben männlich gelesene Personen an Bord, die – wie unser Interviewpartner zitiert – vom italienischen Innenminister Piantedosi als „Restladung“ („il resto del carico che ne dovesse residuare“) bezeichnet wurden (ZivDem Interview mit Eduardo*, geführt von Sarah Spasiano, 2023). Je nach geschlechtlicher Positionierung, in ihrer intersektionalen Verschränkung mit (v.a. auch Anti-Schwarzem) Rassismus und ability, werden bestimmte Leben als rettenswerter als andere konstruiert. Die historisch bekannte Maßgabe „Frauen und Kinder zuerst“ ist nicht Teil des internationalen Regelwerks bei Seenotrettungen, hingegen besteht die Pflicht zur Rettung aller Passagiere gleichermaßen, wobei ggf. andere Schiffe und Küstenstaaten helfen müssen.

Die dehumanisierende Sprache, mit der männlich gelesene Personen als „Restladung“ bezeichnet wurden, verweist auf eine zynische Weise, wie die Migrantisierung der Seenot erlaubt, von den persönlichen Schicksalen der gefährdeten Personen zu abstrahieren und diese als anonyme (Schwarze) ‚Masse‘ zu betrachten. Statt das Leben, das in Gefahr ist, ohne Fragen nach Namen, Herkunft oder Motivation zu retten, wird eine Situation geschaffen, in der Rettung aus Seenot seiner Selbstverständlichkeit beraubt und rassistisch-vergeschlechtlichte Tropen reproduziert werden.

Die Migrantisierung der Seenot bricht mit dem Gleichheitsversprechen der Demokratie. Gerade die liberale Demokratie zeichnet sich durch das Bekenntnis zum Schutz der Würde des einzelnen Menschen und seiner unveräußerlichen Menschenrechte aus. Werden diese Rechte im Zuständigkeitsbereich europäischer Staaten, nämlich ihren Such- und Rettungszonen, ohne politische Konsequenzen missachtet, erleidet das Recht an sich Schaden. Einer nur selektiven Rettung stellen sich seit nunmehr zehn Jahren eine Vielzahl von Seenotrettungsorganisationen entgehen – aus der demokratischen Überzeugung heraus, Menschen im Mittelmeer nicht sterben zu lassen.  Weil sie für humanitäre Anliegen, die Einhaltung demokratischer Werte und der Menschenrechte einstehen, haben sie viel zivilgesellschaftliche Unterstützung, gerade auch in Deutschland, erfahren. Sie wurden und werden jedoch auch kriminalisiert und massiv angefeindet, weil sie die unterlassene Hilfeleistung zuständiger staatlicher Stellen dokumentieren und sichtbar machen. Trotz dieses Gegenwindes stechen die europäischen SAR NGOs regelmäßig und inzwischen mit einem hohen Grad der Professionalisierung und nautischer Expertise in See und retten selbstverständlich Leben.

Teilen Sie den Beitrag

Facebook
Twitter
LinkedIn
XING
Email
Print

Abonnieren Sie unseren kostenfreien RSS-Feed: