Warum Abschiebung keine einfache politische Lösung ist

Der Beitrag ist auch auf Englisch erschienen.

 

Abschiebung ist in den politischen und öffentlichen Debatten der letzten Zeit überall in Europa zu einem breit geteilten politischen Ziel geworden. Die vielfältigen problematischen Dimensionen, die eine Durchsetzung von Abschiebungen mit sich bringt und die die Wissenschaft hinlänglich thematisiert, werden in den öffentlichen Debatten größtenteils ausgeblendet. Wir sind zunehmend besorgt über diese Diskrepanz. Daher geben wir hier einen Überblick über die wichtigsten wissenschaftlichen Perspektiven und Erkenntnisse zu Abschiebung, die der Komplexität des Themas besser Rechnung trägt.

 

Im Zuge der sogenannten Migrationskrise wird die Fiktion eines nahtlosen und effizienten Abschiebesystems als unumgänglich dargestellt, ohne das ein gemeinsames europäisches Asylsystem, nationale Verwaltungen, der soziale Zusammenhalt oder die Demokratie in der EU nicht aufrechterhalten werden kann. Politiker*innen und Entscheidungsträger*innen fordern daher mehr Abschiebungen, wie z.B. Bundeskanzler Scholz in einem Spiegel-Cover-Interview im Oktober 2023. In Nachrichtenmeldungen wird regelmäßig über Pläne berichtet, wie Abschiebungen konsequenter in Asylverfahren einzubeziehen seien, nicht zuletzt die geplante Auslagerung von Asylprozessen von Großbritannien nach Ruanda, sowie von Italien nach Albanien. Ähnliche Ideen werden derzeit in Deutschland diskutiert. Kürzlich wurde in Deutschland ein neues Gesetz verabschiedet, das Abschiebungen erleichtern soll. Auch die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die im April 2024 verabschiedet wurde, soll Abschiebung in sogenannte sichere Drittstaaten erleichtern. Viele der politischen Strategien und ihre Umsetzung sind auf afrikanische Länder ausgerichtet, wobei Subsahara-Afrika als Hauptquelle problematischer Migration verstanden wird und nordafrikanische Länder als deren Transitländer behandelt werden. In unserer Diskussion konzentrieren wir uns daher auf Literatur, die sich mit der EU-Afrika-Migration befasst, obwohl viele der Ergebnisse auch andere regionale Kontexte widerspiegeln.

Höhere Abschiebungszahlen bzw. einige der politischen Bemühungen, diese zu erreichen, sind nur schwierig oder gar nicht mit Menschenrechten oder geltendem europäischen und nationalen Recht vereinbar. Wenn Nicht-EU-Länder gezwungen werden, Abschiebungen zu akzeptieren, entstehen bisher wenig bedachte finanzielle und politische Kosten. Letztlich basiert die heutige Form der Migrationssteuerung, die Abschiebungen überhaupt erst ermöglicht, auf einer hegemonialen geopolitischen Ordnung, die im Rassismus verwurzelt ist. Im Folgenden skizzieren wir einige der wichtigsten wissenschaftlichen Debatten, die diese und weitere Dimensionen thematisieren.

 

Vorstellungen und Praktiken abschiebender Staaten

Ein zentrales Werk zum Verständnis von Abschiebungen ist der Sammelband von Nicholas de Genova und Nathalie Peutz, The Deportation Regime. Die Autor*innen decken auf, dass Abschiebung als Form staatlicher Kontrolle nicht nur die physische Ausweisung derjenigen betrifft, die tatsächlich abgeschoben werden, sondern auch die Abschiebbarkeit – also die ständige Gefahr einer Abschiebung – unter einem Großteil von Asylbewerber*innen erzeugt. Abschiebungen werden von Staaten nicht mehr als außergewöhnliche Maßnahmen in Krisenzeiten eingesetzt, sondern flächendeckend ‚normalisiert‘. Abschiebung dient damit als ein ‚essenzielles‘ Instrument zur Disziplinierung von allen Eingewanderten. Obwohl Abschiebungen kompliziert, zeitaufwändig und teuer sind und oft im Widerspruch zu den Menschenrechtsverpflichtungen der Staaten stehen, haben Regierungen Wege gefunden, ihre eigenen liberalen Normen zu umgehen, um etwas durchzusetzen, was andernfalls als schlechte politische Entscheidung erscheinen könnte. Matthew Gibney and Randall Hansen bezeichnen dies als „deportation turn“.

Der Großteil der Forschung zu Abschiebungen beschäftigt sich mit abschiebenden Staaten (vor allem in Europa), ihren Abschiebepraktiken sowie den Vorstellungen, die sich dort in Bezug auf Abschiebung etablieren. Zu den Praktiken zählen beispielsweise die Körperlichkeit, die bei Zwangsausweisung zum Einsatz kommt: die Beruhigung, Überwachung, medizinische Versorgung, das Trösten, An- und Auskleiden, Prüfen und oft auch Gewalt. Andere Arbeiten beschäftigen sich mit den Bürokrat*innen, die Abschiebungen ermöglichen und durchführen und dabei verschiedenste Bewältigungsstrategien, einschließlich kreativer und exzentrischer Reaktionen, entwickeln müssen, um ihre Arbeit durchführen zu können. Auch die Untersuchung von Dokumenten zeigt Rationalisierungsmechanismen abschiebender Staaten, die gewalttätige und diskriminierende Handlung legitimieren, und damit für die Ausführung der Zwangsmaßnahmen von wesentlicher Bedeutung sind. Forscher*innen setzen sich darüber hinaus mit den Funktionsweisen der Abschiebe-Infrastrukturen auseinander, darunter zum Beispiel (Profit erzeugende) Abschiebehaftanstalten der Luftfahrt als Transportmittel. Diese Infrastrukturen und Praktiken erzeugen ebenfalls bestimmte Vorstellungen von und über Abschiebung: zum Beispiel kann die Manipulation von Hoffnungen und Träumen der Abgeschobenen (in Abschiebezentren) als ein Steuerungselement verstanden werden. Wissenschaftler*innen haben gezeigt, wie generelles Misstrauen zwischen den Akteur*innen und auf der strukturellen Ebene von Abschiebungen die Situation beherrscht und sich durch Gesetze, Praktiken und Technologien der Migrationskontrolle zieht. Abschiebende Staaten übertragen einige ihrer Vorstellungen und Praktiken auch auf den Herkunftskontext, beispielsweise die Idee einer andauernden Kriminalität und Bedrohung durch Abgeschobene. Letztlich unterstützen und normalisieren die unterschiedlichen Praktiken und Vorstellungen rassifizierte globale Ungleichheiten der Mobilität.

 

Eine Konstruktion von rassifizierter Il/Legalität

In der Forschung wird seit langem darauf hingewiesen, dass Abschiebepraktiken strukturelle Gewalt reproduzieren. Kritische Forschungsperspektiven zeigen, dass Abschiebung überall auf der Welt auf rassistischen Vorstellungen von Ausgrenzung aufbaut, häufig mit eindeutigen postkolonialen Untertönen. Der Ausschluss von Migrant*innen dient dazu, die Privilegien der Staatsbürgerschaft zu sichern und stärkt damit das historisch durchweg von westlichen Staaten verfolgte Ziel der Bevölkerungskontrolle. Dies geschieht durch einen soziopolitischen Prozess der „Illegalisierung“, durch den Migrant*innen ohne Zugang zu Bleiberecht kategorisch kriminalisiert werden. Der kategorisch unterschiedliche Umgang mit ‚Rassen‘ ist ein zentraler Aspekt bei Abschiebungen. Barak Kalir spricht hier von „Departheid“. Er zeigt, dass Abschiebungsmechanismen, ähnlich wie in der Apartheid, ‚Rassen‘-Kategorien und Segregationspraktiken verwenden, die durch ein Gefühl der moralischen Überlegenheit gestützt werden, welches wiederum in weißer Vorherrschaft verankert ist. Die gemeinsame Agenda insbesondere in der EU wird seit ihren Anfängen von der Idee geleitet, dass unerwünschte Mobilität (von sogenannten ‚Anderen‘) eine Bedrohung darstellt, die nur durch sicherheitspolitische Ansätze in der Migrationssteuerung gelöst werden kann, wie Jef Huysmans 2000 in einem wegweisenden Werk darlegte. Die Folgen dieser Versicherheitlichung können sogar zu „Illegalisierung“ von Mobilität außerhalb der EU grenzen führen. Hieran wird bereits die geopolitische Dimension von Abschiebungen deutlich.

 

Geopolitische Dimensionen von Abschiebung

Institutionell wurden Abschiebungen als zentrales Politikfeld der EU 1999 durch das  Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) verankert, welches aus dem Schengener Abkommen von 1995hervorgegangen ist. Seitdem wurde zunehmend versucht, Einwanderung bereits vor der Ankunft in Europa durch so genannte „Fernsteuerungspraktiken“ zu regulieren. Doch anstatt dass Menschen hierdurch immobiler werden – Migration also effektiv reduziert wird – werden neue ethische, politische und rechtliche Folgeprobleme erzeugt und Menschen bewegen sich weiter in verschiedenen Mobilitätsregimen.

Die ‚Kooperations‘-Instrumente, die zwischen der EU und EU-Mitgliedsstaaten und Nicht-EU-Ländern geschlossen werden, verfolgen als erstes Ziel, migrationsbezogene Interessen der EU durchzusetzen, darunter auch prominent die Rücknahme von Abgeschobenen. Seit 2015 werden vermehrt Migrationspartnerschaften geschlossen, die darauf abzielen, Abschiebungen für Nicht-EU-Staaten attraktiver zu machen, indem sie gleichzeitig Visaerleichterungen und sogenanntes „Border Capacity Building“, also technische und finanzielle Unterstützung des Grenzschutzes vorsehen. Die EU unterliegt jedoch selbst institutionellen Hindernissen, die ihre Verhandlungsmacht behindern, die zum Beispiel auf ihre Mehrebenen-Strukturen sowie konkurrierende Interessen einzelner Mitgliedstaaten zurückzuführen sind.

Nicht-EU-Staaten zögern weiterhin ebenfalls, diese Kooperationen in die Praxis umzusetzen. Die Kooperationspraktiken öffnen laut Nora El Qadim viele Verhandlungsspielräume, in welchen Akteur*innen in Empfängerstaaten von Abschiebungen den dominanten Einfluss von Akteur*innen aus abschiebenden Ländern herausfordern oder abwehren. Abschiebe-empfangende Länder, wie Senegal oder Ghana, müssen ebenfalls viele teils konkurrierende Interessen beachten. Dem internationalen Druck zur Rücknahmekooperation stehen innenpolitische Anliegen gegenüber, wie die Wahrung der Interessen der eigenen Migrant*innengemeinschaft im Ausland, deren Rücksendungen und andere politische und soziale Beiträge oft von zentraler Bedeutung für die Länder sind. Eine aufgrund des zunehmenden politischen Interesses seit 2015 neu entstehende Literatur befasst sich damit, wie diese Länder auf Abschiebungen reagieren. Institutionen müssen angesichts schwieriger und manchmal unerwarteter Rückführungen, beispielsweise von Libyen nach Ghana, trotz eingeschränkter administrativer Kapazitäten handeln. Gambia verhängte stattdessen ein Moratorium und weigerte sich damit zeitweise, Abschiebungen aus der EU zu akzeptieren, um eine politische Destabilisierung im eigenen Land zu verhindern. Angesichts der schwächeren Machtposition vieler Empfängerstaaten von Abschiebungen können solche Strategien zur Nichteinhaltung der Vorschriften zurückhaltend und reaktiv sein. Zum Beispiel können sie die Entsendung von Identifizierungsmissionen ihrer Staatsbeamten verweigern, die durch die Klärung der Staatszugehörigkeit maßgeblich zur Abschiebbarkeit von abgelehnten Asylbewerber*innen beitragen würden, aber auch andere Formen von „Mikro-Verweigerungen“ im Land selbst. Westafrikanische Staaten verwenden auch identitätsbezogene Rechtfertigungsgründe wie ‚neokolonialen Widerstand‘, um ihrer kritischen Haltung gegen die Zusammenarbeit in Abschiebefragen Ausdruck zu verleihen.

Da sich viele ‚Herkunftsländer‘ weigern, formelle Migrationsabkommen mit verbindlichen Mechanismen für die Zusammenarbeit bei Abschiebungen einzugehen, findet eine Informalisierung dieser Abkommen statt, was die öffentliche Kontrolle in diesem wachsenden Politikfeld weiter einschränkt. Die geopolitische Dimension von Abschiebungen wird auch in Studien zu nichtstaatlichen Akteur*innen, Räumen und Praktiken deutlich, die die Abschieberegime mitgestalten. So trägt beispielsweise die Internationale Organisation für Migration (IOM), die sich für eine ‚freiwillige Rückkehr‘ einsetzt, dazu bei, dass sich eine positive politische Vorstellung von Abschiebung verfestigt. Tatsächlich sind internationale Organisationen seit jeher in der Normbildung hinsichtlich der Akzeptanz ‚staatlich veranlasster‘ Rückführungen involviert. Die Auswirkungen von Abschiebungen auf die Abgeschobenen und ihr soziales Umfeld selbst werden bei Diskussionen zu Abschiebung selten berücksichtigt, worauf wir im Folgenden eingehen.

 

Leben mit Abschiebung

Abschiebungen werden in der Regel als höchst ungerechte Maßnahme empfunden, die sowohl die (potenziellen) Abgeschobenen als auch ihr soziales Umfeld sowohl im Ziel– als auch Herkunftsland bestraft. Abschiebungen beeinflussen das Leben der (potenziell) Betroffenen und ihren Angehörigen über einen langen Zeitraum. Vor der eigentlichen Ausweisung müssen viele Migrant*innen ihre Lebensweise, Einstellungen und Gefühle an ihre Abschiebbarkeit anpassen. Sie können in Abschiebezentren unter gefängnisähnlichen Bedingungen festgehalten werden, ohne eine Straftat begangen zu haben. Manchmal folgt eine Abschiebung, manchmal stellt sich aber auch heraus, dass sie nicht abzuschieben sind und sie werden wieder freigelassen. Manchmal werden sie für unbestimmte Zeit festgehalten. In jedem Fall droht ihnen in Abschiebezentren entmenschlichende Rassifizierung.

Empirische Arbeiten darüber, was nach Abschiebungen geschieht, zeugen von den durchweg negativen Auswirkungen für Betroffene und ihr soziales Umfeld. Dazu gehören der Verlust von Heimat und Zugehörigkeit, investierter biografischer Zeit, verdienten Geldes und im Ausland erworbenen Besitzes. Die wirtschaftliche Not der meisten Abgeschobenen verfestigt sich oft aufgrund von fehlender Zukunftsperspektive, mangelndem Zugang zu materieller oder gesundheitlicher Versorgung und Einkommensmöglichkeiten und resultiert auch auf längere Sicht oft in prekären wirtschaftlichen Bedingungen. Insgesamt ist es sehr unwahrscheinlich, dass sich Personen, die gegen ihren Willen zurückkehren, erfolgreich reintegrieren. Ein Teil der hohen Hürde ist ihre Stigmatisierung, wie Liza Schuster und Nassim Majidi für Abgeschobene nach Afghanistan beschreiben. Sie werden dafür verantwortlich gemacht, dass die Investitionen ihrer Familien in die Migration verloren sind und dass sie ihrer sozialen Rolle nicht gerecht werden. Infolgedessen können sie den Zugang zu familiären sozialen Netzwerken verlieren und müssen sich sozial neu erfinden. Untersuchungen haben gezeigt, dass die negativen Folgen von Abschiebung oft Wiederausreiseambitionen erzeugen.

 

Aktivismus rund um Abschiebung

Aufgrund der beschriebenen Schwierigkeiten ist Abschiebung ein Thema, das von diversen Akteuren angefochten wird. Dieser Widerstand gegen Abschiebung findet auf verschiedenen Ebenen und in unterschiedlichen Formen statt. Die grundlegendste und am weitesten verbreitete besteht darin, dass sich Migrant*innen ihrer Abschiebung durch individuelle oder kollektive Vermeidungsstrategien entziehen. Mehr Sichtbarkeit erreichen öffentliche Proteste, durch die die breitere Gesellschaft eine Beobachtungsfunktion bekommt. Proteste werden häufig von solidarischen Bürger*innen in Zielländern organisiert, beispielsweise um einzelne Abschiebungen zu verhindern. Seit Mitte der 2010er Jahre planen und organisieren Migrant*innen selbst zunehmend Proteste für ihr Bleiberecht. Nach Abschiebungen findet Protest hingegen nur sehr selten statt. Abgeschobene wenden sich auch kaum an die Regierungen ihrer Herkunftsländer. In weitaus geringerem Maße kann Widerstand gegen Abschiebung auch innerhalb staatlicher Institutionen erfolgen, zum Beispiel durch eine migrant*innenfreundliche Auslegung des geltenden Rechts durch Richter oder innerhalb der Infrastrukturen der Abschiebung, zum Beispiel wenn Pilot*innen sich weigern, Abgeschobene zu transportieren.

 

Alternativen zu Abschiebung

Mit dem Konzept der Abschiebeabschaffung – „deportation abolition“ – zielt die Rechtswissenschaftlerin Angélica Cházaro darauf ab, der Selbstverständlichkeit von Abschiebung in der US-Gesetzgebung eine rechtstheoretische Alternative entgegenzustellen. Dies müsse in eine allgemeine Rechtspraxis übersetzt werden. Derzeit sind die faktisch bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Umgehung von Abschiebungen auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit der Zielstaaten nämlich in hohem Maße abhängig von – meist fehlendem – Zugang zu (guter) rechtlicher Unterstützung von Betroffenen. Daher ist die rechtliche Interessensvertretung gegen Abschiebung auf Einzelfälle beschränkt und bleibt lückenhaft.

Viele europäische Länder waren, sind und werden in fast allen gesellschaftlichen Dimensionen von Migrant*innen und deren Nachkommen mitgeprägt. Naika Foroutan identifiziert sie deshalb als post-migrantische Gesellschaften. Diese Identität anzuerkennen, könnte ein Zukunftsleitbild eines „Plaza Europe“ anstelle einer „Festung Europa“ mit sich bringen. Nur so kann neben der wirtschaftlichen Stabilität Europas auch seine ethisch-moralische Integrität aufrechterhalten werden. Auch aus Sicht des Globalen Südens ist es notwendig, dass die politische Gestaltung von Migrationsprozessen den problematischen Charakter von Abschiebungen anerkennt. Für Tendayi Achiume müssten die kolonialen Verflechtungen zwischen Ländern und Menschen in ein Recht auf freie Mobilität umgedeutet werden, vor allem zwischen ehemaligen kolonisierten und kolonisierenden Ländern, so wie Staatsangehörigen letzterer einst durch ihr selbst zugeschriebenes Recht in die ‚Kolonien‘ migrierten.

Mit diesem kurzen Überblick über das komplexe Themenfeld haben wir versucht, eine Sensibilität für die vielfältigen Verwicklungen zu schaffen, die in den aktuellen politischen und öffentlichen Debatten weitgehend ausgeblendet werden. Aufgrund dieser problematischen Verwicklungen kann Abschiebung keine politische Lösung für die mit Einwanderung einhergehenden gesellschaftlichen Herausforderungen sein.

Ein Überblick über diese und weitere Literatur ist in einer Literaturliste zugänglich, die wir kürzlich (mit Leonie Jegen & Laura Lambert) zusammengestellt haben, um Journalist*innen, Student*innen, Praktiker*innen im Bereich Migrationsmanagement und die breite Öffentlichkeit dazu einzuladen, die aktuellen Bekundungen über die unvermeidliche breite Durchsetzung von Abschiebungen kritisch zu hinterfragen.

Mit Dank an Emma Boi für Hilfe bei der Übersetzung.

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