Automatisierte Migrations- und Asylverwaltung? Der Gesetzesentwurf zum KIMVG auf dem Prüfstand

Der Ende Juli verabschiedete Regierungsentwurf des KI-Migrationsverwaltungsgesetzes (KIMVG) will eine breite Rechtsgrundlage für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Visa-, Aufenthalts- und Asylverfahren schaffen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, personenbezogene Daten für die Entwicklung eigener KI-Systeme zu verarbeiten, Anträge automatisiert mit öffentlich zugänglichen Internetquellen abzugleichen und ein KI-gestütztes Verfahrensmonitoring einzuführen. Die Bundesregierung begründet das Gesetz mit dem Verweis auf knappe Ressourcen und dem Ziel, Effizienz, Qualität und Sicherheit der Verfahren zu verbessern. Gleichzeitig weisen zivilgesellschaftliche Akteur*innen auf rechtliche Lücken, zu weitreichende Befugnisse und eine Vielzahl offener Fragen hin. Dieser Blogpost analysiert die Grundelemente des KIMVG, gibt einen Überblick über die Einschätzungen und Kritik der Zivilgesellschaft und diskutiert die Wichtigkeit einer breiten gesellschaftlichen Beteiligung bei der Diskussion über die Regulierung von KI-Systemen in der Migrations- und Asylverwaltung.

 

Am 29.07.2026 beschloss das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des sogenannten KI-Migrationsverwaltungsgesetzes (KIMVG), der zu einer Weichenstellung für die Zukunft der deutschen Asyl- und Migrationsverwaltung werden könnte. Mit Änderungen und Ergänzungen des Asylgesetzes und des Aufenthaltsgesetzes will der Entwurf eine breite Rechtsgrundlage für den Einsatz von KI in der Migrationsverwaltung schaffen, konkret bei Visa-, Aufenthalts- und Asylverfahren. Dies betrifft insbesondere drei Punkte: Erstens, ein „automatisiertes Verfahrensmonitoring“, bei dem abgeschlossene Verfahren KI-gestützt ausgewertet werden sollen, um Entscheidungsstrukturen zu identifizieren und Potenziale für Standardisierung und Beschleunigung zu erkennen. Zweitens – bei begründeten Zweifeln – ein automatisierter Abgleich von Angaben mit Quellen aus dem Internet, zum Beispiel aus sozialen Netzwerken. Drittens, eine Nutzung von personenbezogenen Daten, um behördliche KI-Systeme zukünftig zu trainieren, zu validieren und zu testen. Das beim Bundesministerium des Inneren (BMI) angesiedelte Gesetzgebungsverfahren geht auf ein Eckpunktepapier des BMI und des Auswärtigen Amts (AA) von 2025 zurück. Nach Veröffentlichung des ersten Referentenentwurfs des KIMVG am 25.06.2026 wurden eine Reihe von Verbänden und zivilgesellschaftlicher Organisationen um Stellungnahme innerhalb einer Woche gebeten. Die Kurzfristigkeit wurde von allen stellungnehmenden Akteur*innen kritisiert. Der Deutsche Caritasverband e.V. schreibt beispielsweise, dass „eine vertiefte fachliche und rechtliche Prüfung des Entwurfs [angesichts der außerordentlich kurzen Frist] nicht möglich war“. Als nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren folgen Abstimmungen im Bundestag und Bundesrat – eine genaue Timeline ist jedoch zum aktuellen Zeitpunkt ungewiss.

 

Was versteht die Bundesregierung als zentrales Problem?

Bereits das Eckpunktepapier von AA und BMI von 2025 begründet die Notwendigkeit für KI und Automatisierung mit Verweis auf „gesteigerte Effizienz“ und „mehr Sicherheit“. Durch (Teil-)Automatisierung sollen Verfahren „schneller und weniger ressourcenintensiv“ und Wartezeiten verkürzt werden, wodurch insbesondere die Fachkräfteeinwanderung profitiere. Ebenso verweist der Regierungsentwurf des KIMVG auf „stetig steigende Antragsaufkommen“, begrenzte personelle und organisatorische Kapazitäten, sowie eine uneinheitliche Verwaltungspraxis und Rechtsanwendung. Das Gesetz solle nun einen „rechtssicheren und datenschutzkonformen Rahmen“ schaffen, um „durch den Einsatz digitaler Verfahren – insbesondere Künstlicher Intelligenz – die Effizienz, Einheitlichkeit, Qualität und Sicherheit“ der Verfahren zu erhöhen.

Der Regierungsentwurf des KIMVG wird damit durchgängig mit einer bestimmten Problemdiagnose begründet: Komplexe rechtliche Vorgaben, die Vielzahl von Antragsstrecken und Anträgen führten zu einer uneinheitlichen Verwaltungspraxis; ohne strukturelle Anpassungen sei angesichts begrenzter Ressourcen eine zusätzliche Belastung der Verfahren absehbar. Diese Diagnose trifft ein reales Problem: Der öffentliche Dienst in Deutschland und insbesondere die Ausländerbehörden leiden unter Personalmangel, und langwierige Verfahren belasten sowohl Antragsstellende als auch die zuständigen Beamt*innen. Was die Antragszahlen betrifft, ist die Faktenlage jedoch weniger eindeutig. Die Gesamtzahl der Asylanträge beispielsweise sank von 330.000 im Jahr 2023 auf rund 130.000 im Jahr 2025.

Vor diesem Hintergrund ist es bemerkenswert, dass der Entwurf KI als einzig denkbare und kostenneutrale Lösung darstellt und dabei zusätzliche Ressourcen für die Ausländerbehörden oder vereinfachte Verfahrensregeln als Alternativen ebenso ausblendet wie die Kosten, die mit der Einführung von KI einhergehen werden. Die Forschung warnt vor der Annahme, dass die Einführung von KI in der öffentlichen Verwaltung automatisch Kosteneinsparungen und Effizienzgewinne mit sich bringt. Wie auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) in ihrer Stellungnahme zum Regierungsentwurf anmerkt, erfordert eine weitergehende Digitalisierung und die Einführung von KI in der deutschen Migrationsverwaltung zunächst zusätzliches Personal, Schulungen und technische Infrastruktur – Kosten, die der Entwurf nicht berücksichtigt. Die Argumentation im Entwurf steht für eine allgemeinere Tendenz, ein im Kern politisches Problem – Personalmangel, Ressourcenverteilung, komplexe verwaltungs- und rechtstechnische Sachverhalte – vorrangig durch neue Technologie lösen zu wollen.

 

Was kritisieren Interessengruppen und Zivilgesellschaft?

Im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses veröffentlichte das BMI sechs Stellungnahmen von Bundesvereinigungen, Verbänden und Bürgerrechtsorganisationen: der AWO Bundesverband e.V., die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V., der Deutsche Caritasverband e.V., Pro Asyl sowie Statefree e.V. Darüber hinaus kommentierten weitere Akteur*innen den Gesetzesentwurf auf ihren eigenen Webseiten, wie beispielsweise netzpolitik.org, AlgorithmWatch oder auch die Gesellschaft für Informatik e.V.

Mehrere Verbände erkennen an, dass die Digitalisierung der Migrationsverwaltung dringend nötig ist, um Verfahren zu beschleunigen. Dennoch dominiert in den Stellungnahmen eine eher kritische Haltung, insbesondere mit Blick auf drei Punkte: (1) den fehlenden und unzureichenden Rechtsschutz; (2) Risiken von Diskriminierung und Bias; und (3) die Vagheit des Entwurfs, auch hinsichtlich der Entscheidungsmacht von KI-Systemen.

Ein erster Kritikpunkt, der sich durch nahezu alle Stellungnahmen der Verbände zieht, betrifft die Vereinbarkeit mit Datenschutz, Verfassungsrecht und EU-Recht. Mehrere Verbände äußern datenschutzrechtliche Bedenken, da die Nutzung personenbezogener Daten insgesamt zu umfassend sei. Der Entwurf erlaubt, unter bestimmten Umständen, auch die Verwendung nicht anonymisierter Daten. Hinsichtlich des Verfahrensmonitorings sollen selbst biometrische Daten weiterverarbeitet werden können, wenn ihre Aussonderung „technisch unmöglich ist oder unverhältnismäßig hohen technischen Aufwand erfordert“. Auch ist fraglich, ob sensible, personenbezogene Daten wieder vollständig gelöscht werden können, nachdem sie für die Entwicklung von KI-Systemen und insbesondere von Large Language Models (LLMs) genutzt wurden – Modelle, die basierend auf großen Datenmengen darauf abzielen, menschliche Sprache zu analysieren und zu generieren. Laut Pro Asyl verfehle der Entwurf außerdem die Anforderungen an gerechte und faire Verwaltungsverfahren im Sinne grundrechtskonformer Verfahrensgestaltung und effektiven Rechtsschutzes und schaffe stattdessen die Grundlage für „intransparente, algorithmisch gesteuerte Entscheidungsprozesse“. Zwar postuliert der Entwurf, allgemein mit dem EU-Recht konform zu sein, doch werden mehreren Verbänden und auch Wissenschaftler*innen zufolge Vorgaben hinsichtlich der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der EU KI-Verordnung (KI-VO) missachtet. So beruft sich der Gesetzentwurf beispielsweise auf § 10 Abs. 3 der KI-VO, wonach Trainingsdaten „relevant, hinreichend repräsentativ, fehlerfrei und vollständig“ sein müssen. Wie die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) in ihrer Stellungnahme betont, ist dies im Migrationskontext eine hohe Hürde: Das Ausländerzentralregister (AZR), das weitgehend auf denselben Datenquellen basiert, mit denen die KI sehr wahrscheinlich trainiert werden würde, weist bekanntermaßen erhebliche Genauigkeitsdefizite auf, die dadurch verschärft werden, dass sich viele der relevanten Merkmale schnell ändern und veralten.

Ein zweiter akteursübergreifender Kritikpunkt betrifft Fragen rund um Diskriminierung und Bias der geplanten KI-Systeme. Der Entwurf nimmt die Behörden in die Pflicht, keine diskriminierenden Algorithmen herauszubilden oder zu verwenden, ohne jedoch zu erläutern, wie das sichergestellt werden soll. Konkret besteht hier ein zentrales technisches Problem: Große Sprachmodelle generieren Outputs durch erlernte Muster und statistische Wahrscheinlichkeiten auf Grundlage von Trainingsdaten. Werden umfassende Daten aus bereits abgeschlossenen Verfahren als Grundlage für ein KI-Training genutzt, könnten bereits existierende Verzerrungen reproduziert werden. So könne die Datengrundlage bei der KI-Entwicklung je nach Auswahl diskriminierende Stereotype widerspiegeln oder festigen, warnt Pro Asyl. Eine wirksame Gegenmaßnahme bestehe, der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) zufolge, beispielsweise in verpflichtenden, externen und unabhängigen Kontrollverfahren.

Ein dritter Kritikpunkt der Organisationen betrifft die Vagheit und mangelnde Bestimmtheit des Entwurfs, insbesondere mit Blick auf die Frage, wie viel Entscheidungsmacht KI-Systeme in Verfahren perspektivisch hätten. Laut Entwurf verbleiben individuelle verfahrenstechnische Entscheidungen weiterhin in menschlicher Verantwortung und das BMI betont im Regierungsentwurf, dass „die individuelle Prüfung vollständig in der Verantwortung der zuständigen Mitarbeitenden liege“. Hier kritisieren Verbände allerdings, dass unklar bleibt, wie dem sogenannten Automation-Bias vorgebeugt werden soll – also der Tendenz, maschinellen Entscheidungen eher zu vertrauen als dem menschlichen Urteil. Ohne flankierende Maßnahmen könnten Entscheidungen so faktisch KI-basiert erfolgen. Die Stellungnahmen fordern hier mehrfach eine verbindliches Human-in-the-Loop-Prinzip und eine klarere Definition des Verhältnisses zwischen der KI-Nutzung für das allgemeine Verfahrensmonitoring und der Einzelfallentscheidung.

Unklarheiten bestehen jedoch nicht nur hinsichtlich der Entscheidungsmacht, sondern ziehen sich durch den gesamten Regierungsentwurf. Die Verbände kritisieren, dass weitreichende Rechtsgrundlagen für den KI-Einsatz geschaffen werden, ohne hinreichend festzulegen, welche konkreten Systeme künftig für welche Zwecke eingesetzt werden dürfen und wo ihre Grenzen liegen. Der AWO Bundesverband e.V. bemängelt entsprechend, dass von regelbasierter Dokumentenerkennung bis zur vollautomatisierten Risikoeinschätzung nahezu alle Szenarien denkbar seien.

Angesichts dieser sich durch den Entwurf ziehenden Unklarheiten fordern Verbände teils eine intensive Überarbeitung, teils ein Zurückziehen des Entwurfs.

 

Was darüber hinaus noch offen bleibt

Über die drei zentralen Kritikpunkte der Zivilgesellschaft und Interessengruppen hinaus lässt der Entwurf eine lange Liste weiterer Fragen unbeantwortet. Welche Transparenzmaßnahmen würden für Migrantinnen und Asylbewerberinnen gelten, deren Fälle analysiert werden? Wie würden Sachbearbeiter*innen im Umgang mit diesen Systemen geschult? Wie ließe sich verhindern, dass im Zuge einer uneinheitlich fortschreitenden Digitalisierung parallele, inkompatible Systeme zwischen den Behörden entstehen? Wie würden die Systeme der Komplexität unterschiedlicher Verfahrensarten und individueller Umstände gerecht werden?

Bei vielen der Vorschläge des Entwurfs hängt es außerdem von der technischen Ausgestaltung und flankierenden Maßnahmen, zum Beispiel Schulungen ab, wie rechtskonform und gewinnbringend sie für die Verwaltung aber auch Antragsstellende sein können. Das automatisierte Verfahrensmonitoring beispielsweise ist laut Entwurf auf die Gewinnung „verallgemeinerungsfähiger Erkenntnisse“ ausgerichtet. Einerseits kann die Analyse vergangener Entscheidungen dazu beitragen, Inkonsistenzen, Diskriminierungsmuster oder strukturelle Fehlentwicklungen in der bisherigen Entscheidungspraxis sichtbar zu machen. Andererseits kann dieselbe Analyse eine normalisierende Wirkung entfalten, indem bestehende Entscheidungsmuster zum Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung zukünftiger Verfahren werden. Insbesondere in Asylverfahren, in denen Anerkennungsquoten auch für Personen der gleichen Nationalität, mit ähnlichen Schutzgesuchen von politischen Faktoren beeinflusst werden und über die Zeit variieren können, stellt sich die Frage, wie genau „Muster“ erkannt und aktuelle Entscheidungspraktiken beeinflussen sollen.

Natürlich lässt sich nicht erwarten, dass ein Gesetzentwurf all diese Fragen bereits abschließend beantwortet. Bemerkenswert ist dennoch, wie unbestimmt der Entwurf an zentralen Stellen bleibt. Der Umfang dieser offenen Fragen ist selbst Teil der Kritik, wie auch zivilgesellschaftliche Organisationen und Wissenschaftler*innen anmerken: Ein Gesetz, das eine dauerhafte Rechtsgrundlage für den Einsatz von KI in der Migrationsverwaltung schaffen soll, überlässt zahlreiche operative Details – jene Details also, die darüber entscheiden würden, ob die Systeme in der Praxis fair, nachvollziehbar und wirksam sind und wie stark KI die tatsächliche Entscheidungsfindung beeinflusst – einer späteren Klärung.

 

KI in der Migrationsverwaltung weiterdenken

Neben Kritikpunkten an dem konkreten Gesetzentwurf kristallisieren sich auch einige grundsätzliche Fragen sowohl zum Prozess der Gesetzfindung als auch allgemein zum Einsatz von KI in der Migrationsverwaltung heraus. In Zeiten, in denen Digitalisierung bereits ein nicht wegzudenkender Bestandteil in der Gesellschaft scheint, geht es dabei vor allem um die Frage wie diese neue Dimension der Digitalisierung gestaltet werden kann, wer dabei beteiligt werden sollte und was wir aus anderen Kontexten lernen können.

Fragen dieser Tragweite würden eigentlich eine breite gesellschaftspolitische Debatte erfordern. Eine solche Debatte hat bislang jedoch kaum stattgefunden – die Bundesregierung treibt den Gesetzgebungsprozess stattdessen mit erkennbarem zeitlichem Druck voran, was sich auch in der kurzen Beteiligungsfrist der Verbände widerspiegelt. Der Zeitdruck auf Seiten der Regierung geht bereits aus dem Eckpunktepapier von AA und BMI von 2025 hervor, wenn beispielsweise ein „schneller, wirksamer und sicherer Modernisierungserfolg“ als erklärtes Ziel formuliert wird. Auch sah das Papier für den Sommer dieses Jahres eigentlich bereits die Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag vor.

Dem entgegen steht die Position, wonach eine potenziell so grundlegende Neuausrichtung der Migrationsverwaltung und Entscheidungspraxis durch zentrale Akteur*innen des Politikfeldes vorbereitet und durch den Gesetzgebungsprozess hinweg begleitet werden muss. So fordert der AWO Bundesverband e.V. beispielsweise „eine sorgfältige rechtliche, ethische und praktische Prüfung“, die viele der grundsätzlichen Fragen vor einer Einführung von KI-Systemen beleuchten müsse. Konkret schlägt der Verband deshalb eine unabhängige und interdisziplinär besetzte Expert*innenkommission vor, um zunächst zu prüfen, „ob und unter welchen Voraussetzungen der Einsatz von KI-Systemen in Verwaltungsverfahren mit den Anforderungen des Rechtsstaats sowie den Rechten der Betroffenen vereinbar ist“. Offen bleibt zudem, welche Akteur*innen die von KI-Systemen Betroffenen angemessen repräsentieren können bzw. wie Migrant*innen selbst – beispielsweise durch Akteur*innen wie das Refugee Advisory Board (RAB) Germany oder die Vielzahl von Migrant*innenorganisationen– den Gesetzgebungsprozess beeinflussen können.

Eine angemessene Beteiligung verschiedener Akteur*innen und eine gesellschaftspolitische Diskussion solch weitreichender Entscheidungen ist nicht nur demokratietheoretisch wünschenswert, sondern letztlich auch für das Gelingen KI-gestützter Verfahren entscheidend. Eine Vielzahl wissenschaftlicher Arbeiten hat bisherige – eher top-down initiierte – Bestrebungen, KI im Bereich Migration und Asyl einzusetzen, kritisch beleuchtet: etwa die Dialekterkennungssoftware des BAMF oder den Einsatz des Geomatch-Algorithmus in den Niederlanden, der mittlerweile bereits in der Pilotphase gestoppt wurde. Zuvor hatten Forschungsarbeiten auf die diskriminierenden Wirkweisen des zugrundeliegenden Algorithmus hingewiesen. Solche Systeme sind nicht nur mit Blick auf die Betroffenen höchst problematisch und können zu Verletzungen von Grund- und Menschenrechten führen, sondern können letztlich auch einen Reputationsschaden für die zuständigen Regierungen mit sich bringen.

Dass KI und Digitalisierung globale Mobilität maßgeblich verändern und Chancen, Herausforderungen sowie Risiken für das Migrationsmanagement in der EU und Deutschland mit sich bringen, rückt zunehmend in den Fokus wissenschaftlicher und gesellschaftspolitscher Debatten. Obwohl das KIMVG ein konkretes Beispiel dafür ist, wie Gesetzgebung diese Chancen und Herausforderungen gestalten kann, findet die Auseinandersetzung bislang vor allem in Fachkreisen statt. In der breiteren Öffentlichkeit und den großen Medien wird der Entwurf bisher nur punktuell aufgegriffen. Das erschwert insbesondere Betroffenen – zusätzlich zur juristischen Komplexität des Gesetzes – den Zugang zum Diskurs. Insgesamt macht der Entwurf deutlich, dass Fragen des KI-Einsatzes in der Migrations- und Asylverwaltung zweierlei benötigen: einen präzise formulierten und grundrechtskonformen rechtlichen Rahmen genauso wie eine grundsätzliche gesellschaftliche Debatte darüber, welchen Stellenwert KI und Automatisierungen in grundrechtssensiblen Verfahren haben sollten und ob und wie sie halten können, was sie versprechen.

Eine englische kürzerer Post zum KIMVG ist auf TechPolicy Press erschienen.

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