Die Migrationsethik ist noch immer stark auf Erwachsene fokussiert, dabei wäre es dringend nötig, Kinder und Jugendliche – also alle Menschen unter 18 Jahren –in den Blick zu nehmen, schließlich sind minderjährige Flüchtlinge besonders verletzlich und schutzbedürftig. Sie sind zugleich oft auch handelnde Subjekte, die Entscheidungen treffen, Beziehungen gestalten, Verantwortung übernehmen, Widerstand leisten, sich orientieren und ihre Zukunft mitentwerfen – allerdings unter Bedingungen, die ihre Handlungsmöglichkeiten massiv einschränken können. Wir plädieren daher für eine Migrationsethik, die sich an den Rechten von Kindern und Jugendlichen orientiert und was sie für eine gute Kindheit und Jugend benötigen. Auf dieser Basis ist es möglich, Verantwortung auf mehreren Ebenen, vom Staat über Institutionen bis zur Zivilgesellschaft, differenziert zuschreiben zu können, um jenen moralischen Ansprüchen gerecht zu werden, die minderjährigen Flüchtlinge haben und die durch gegenwärtige institutionelle Arrangements verletzt werden.
Es ist etwas über zehn Jahre her, dass im Herbst 2015 das Bild eines kleinen Buben, Alan Kurdi, der tot an einem türkischen Strand lag, um die Welt ging. Es machte für alle, die es sehen wollten, sichtbar, dass Migration und Flucht für Kinder eine tödliche Gefahr darstellt, dass in dieser Welt etwas sehr falsch läuft, wenn Menschen in Boote gepfercht darauf hoffen, ihrem Elend entfliehen zu können, um an einem anderen, einem sicheren Ort ein besseres Leben zu finden. Abseits aller medienethischen Fragen, die die Veröffentlichung dieses Fotos aufgeworfen hat hätte man damals hoffen können, dass es nachhaltig aufrüttelt und dass sich die Welt zum Besseren verändert, insbesondere auch für Kinder und Jugendliche, die fliehen müssen – vor Krieg, Hunger, Aussichtslosigkeit, weil ihre Eltern verfolgt werden, weil ihnen die Lebensgrundlagen durch Zerstörung und Klimawandel entzogen werden. Die europäische Migrationspolitik, aber nicht nur diese, sondern hier handelt es sich um ein globales Phänomen, ist zunehmend von Abschottung geprägt, während gleichzeitig die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen, nicht abnimmt und aktuell von der UNO auf 45 Millionen geschätzt wird – eine Entwicklung, die durch aktuelle Kriege in der Ukraine, im Sudan und im Nahen Osten, durch die sich verschärfenden Auswirkungen des Klimawandels und durch anhaltende globale Ungleichheiten auch absehbar nicht abnehmen wird. Die politische und gesellschaftliche Lage scheint geradezu paradox: Auf der einen Seite stehen Rechtssysteme und Überzeugungen, die den besonderen Schutzbedarf und die Rechte von Kindern und Jugendlichen, insbesondere im Kontext von Flucht und Migration, anerkennen, andererseits wird ihr Leid mitunter als Kollateralschaden sicherheitspolitischer Überlegungen in Kauf genommen, und die faktische Fürsorge, der Schutz vor, während und nach der Flucht ist in vielen Bereichen mangelhaft. Diese Diskrepanz zwischen den normativen Ansprüchen von Kindern und Jugendlichen und der politischen Praxis lässt sich nicht allein mit Ressourcenknappheit oder administrativer Überforderung erklären. Wir sehen darin vielmehr einen Mangel an Ethik und dem Fehlen einer an den moralischen Rechten von Kindern und Jugendlichen orientierten Politik.
In unserem neuen Buch „Migration, Kindheit und die Grenzen der Gerechtigkeit“ argumentieren wir, dass die gegenwärtige Migrationsethik und -politik die spezifische Situation von Kindern und Jugendlichen auf der Flucht nicht ausreichend berücksichtigt, mit oft langanhaltenden zum Teil gravierenden Konsequenzen für diese, da ihre Entwicklungschancen, ihre physische und psychische Gesundheit und Lebensverläufe durch unzureichende institutionelle Arrangements und politische Entscheidungen nachhaltig geschädigt werden. Wie Gesellschaft und Politik gegenwärtig mit minderjährigen Flüchtlingen umgehen, ist moralisch nicht vertretbar, ungerecht und verletzt ihre moralischen Ansprüche.
Das Konzept der guten Kindheit als ethischer Maßstab
Im Anschluss an Kant gehen wir davon aus, dass jeder Mensch, und dies gilt auch für Kinder und Jugendliche, Anspruch auf Schutz seiner psychologischen und moralischen Persönlichkeit hat. Mit psychologischer Persönlichkeit meinen wir die Fähigkeit, ein eigenes Selbstbild, Vertrauen in sich und andere, stabile Beziehungen und eine Vorstellung vom eigenen Leben über die Zeit hinweg zu entwickeln. Mit moralischer Persönlichkeit die Fähigkeit, sich selbst und andere als Wesen mit moralischen Ansprüchen, Rechten und Würde zu verstehen und das eigene Handeln daran auszurichten. Es ist diese Persönlichkeit, die auch im Zentrum unserer Konzeption einer guten Kindheit und Jugend steht. Mit dem Konzept einer guten Kindheit und Jugend meinen wir einen ethischen Maßstab dafür, welche grundlegenden Güter Kinder und Jugendliche brauchen, um nicht nur später ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, sondern bereits jetzt als Kinder und Jugendliche ausreichend gut zu leben. Dazu gehören Schutz, materielle Sicherheit, Gesundheit, Bildung, verlässliche Beziehungen, Beteiligung und die Möglichkeit, die eigene Persönlichkeit und Handlungsfähigkeit Schritt für Schritt zu entwickeln und sich so auch das eigene Leben zu gestalten, ohne überfordert zu werden. Kindern und Jugendlichen auf der Flucht fehlt es an diesen Gütern und dadurch wird ihr moralischer Anspruch auf Entwicklung und Entfaltung ihrer psychologischen und moralischen Persönlichkeit verletzt. Mit anderen Worten: Es geht um die Grundlagen für eine gelingende Biografie, die durch Flucht und Vertreibung untergraben werden. Es gilt also eine doppelte Perspektive einzunehmen: auf Kinder und Jugendliche als moralische Subjekte mit Ansprüchen und Rechten und als solche, die sich in Entwicklung befinden, für die Zeitlichkeit eine wesentlich größere Bedeutung hat als für Erwachsene, weil kritische Möglichkeiten, Vertrauen und Fähigkeiten auszubilden, Sozialisationsprozesse erfolgreich zu bewältigen, sich in Kindheit und Jugend konzentrieren und später nicht einfach nachgeholt werden können. Vernachlässigt wird aus ethischer Perspektive insbesondere, dass Migration nicht nur eine räumliche, sondern auch diese zeitliche Dimension hat, die beachtet werden muss, wenn man Migration und Flucht angemessen begreifen will – insbesondere im Hinblick auf Kinder und Jugendliche, weil für diese Zeit ein auf fundamentale Weise anderer kritischer Faktor ist. Solche ethische und philosophische Theoriebildung benötigt dann auch für die konkrete Explikation unserer moralischen Verantwortung als Bürger:innen sowie für die Umsetzung moralischer Forderungen auf Ebene von NGOs, Institutionen und Staaten. Es geht uns dabei um die Bestimmung eines ethisch begründbaren und praktisch realisierbaren Maßstabs, um Gerechtigkeit, die sich in einer ausreichend guten Kindheit und Jugend niederschlägt und die allen minderjährigen Flüchtlingen gewährt werden sollte. Diese ethische Perspektive beansprucht zwar universelle Reichweite, also für alle Kinder und Jugendlichen zu gelten, wir entwickeln sie jedoch aus einer bestimmten ethischen Tradition heraus, was auch beeinflusst, wie wir zentrale Begriffe etwa Autonomie oder ein gutes Leben verwenden. Es gibt dahingehend in der Migrationsethik durchaus Dissens und unterschiedliche Perspektiven, deren Vor- und Nachteile wir aus unserer Sicht hier nicht diskutieren können.
Unserer Meinung nach ist eine ethische Perspektive auf die Situation minderjähriger Flüchtlinge, nicht in Konkurrenz, sondern als eigenständiger Beitrag zur (sozialwissenschaftlichen) Migrationsforschung, jedenfalls sinnvoll und notwendig, weil sich normative Fragen nicht mit Verweis auf die Empirie beantworten lassen, weil das, was Gesellschaft und Politik minderjährigen Flüchtlingen moralisch schulden, nicht subjektiv oder kulturell beliebig ist und weil vermeintlicher politischer Pragmatismus und sogenannte Sachzwänge keine gerechtfertigte Grundlage bieten, um Hilfe und Unterstützung für Kinder und Jugendliche zu verweigern. Eine ethische Reflexion hingegen erlaubt es, nach den grundlegenden moralischen Prinzipien, Werten und Überzeugungen zu fragen, die unserem Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen zugrunde liegen sollten, unabhängig von kontingenten politischen Konstellationen oder rechtlichen Kodifizierungen. Gerade für die Ethik ist hier der Bezug auf andere Wissenschaften essentiell, um nicht auf einer abstrakten Ebene stehen zu bleiben, sondern auch konkrete moralische Kritik und Forderungen zu formulieren: Die Entwicklungspsychologie etwa informiert uns über die spezifischen Bedürfnisse und Verletzlichkeiten von Kindern und Jugendliche, die Traumaforschung klärt uns über die langfristigen Folgen von Kriegs- und Fluchterfahrungen auf oder die Soziologie analysiert unter anderem die strukturellen Bedingungen von Integration und Exklusion. Die Erziehungswissenschaften wiederum zeigen, welche Bildungsverluste mit Flucht oft einhergehen und die Politikwissenschaft beschäftigt sich mit der politischen Hervorbringung und Umsetzung von Grenzregimen und Migrationspolitiken. Ebenso wichtig sind aber auch etwa die Anthropologie und die Childhood Studies: Viele empirische Arbeiten aus diesen Feldern zeigen, wie Kinder und Jugendliche selbst ihre Situation deuten, wie sie Entscheidungen treffen, wie sie mit Unsicherheit umgehen und wie ihre Agency durch soziale Strukturen ermöglicht oder begrenzt wird. Gerade diese Perspektiven helfen, Kinder nicht nur als verletzliche Opfer, sondern als handelnde Subjekte zu verstehen und das ist für eine ethische Analyse wichtig.
Flucht neu denken: Über die Gefährdung von Leib und Leben hinaus
Aus ethischer Perspektive sprechen gute Gründe für ein erweitertes Verständnis von staatlichen Schutzpflichten, unabhängig davon, ob Migration politisch, sozial, kulturell oder ökonomisch verursacht ist. Eine solche Erweiterung erfordert, die moralische und psychologische Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen als eine sich erst entwickelnde systematisch als normativen Maßstab zu berücksichtigen.
Die Kategorien „freiwillig“ und „unfreiwillig“, die in der migrationsethischen Debatte häufig verwendet werden, erweisen sich als wenig brauchbar, wenn es um Kinder und Jugendliche geht, da sie auf Voraussetzungen beruhen, die bei Kindern und Jugendlichen oft (noch) nicht beziehungsweise nur rudimentär gegeben sind. Das wurde auch in der Migrationsforschung vielfach aufgezeigt. Diese Kategorien setzen nämlich in der Regel voraus, dass die betroffene Person eine Bedrohung oder einen Vorteil als solchen erkennt, eine Abwägung vornimmt, was für sie gut oder schlecht ist und daraufhin eine bewusste Entscheidung trifft, die auch für andere grundsätzlich nachvollziehbar ist. Für Kinder und insbesondere für jüngere Kinder trifft diese Voraussetzung oftmals nicht zu. Sie erleben Zwang und Bedrohung, etwa durch Armut, Unterernährung, fehlende Schulbildung oder den Mangel an grundlegender Gesundheitsversorgung und Infrastrukturen in anderer Weise als Erwachsene und sie sind, oftmals noch nicht dazu in der Lage, ihre Möglichkeiten abzuwägen und oder verfügen über keine Ressourcen, zu fliehen. Das bedeutet nicht, dass Kinder und Jugendliche prinzipiell passive Objekte wären, und keine eigenen Motivlagen hätten und daraus Entscheidungen treffen würden – gerade unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zeigen das Gegenteil. Die normative Bedeutung von Verletzlichkeit ist für Kinder und Jugendliche ebenso anders zu verstehen als für Erwachsene wie ihre Interessen, ihre Handlungsmacht und ihre Entwicklungspotentiale, auch wenn wir anerkennen, dass es sich hier um verallgemeinerte Unterschiede handelt und auch erwachsene Menschen sehr unterschiedliche Fähigkeiten und Eigenschaften aufweisen. Daher ist es uns auch wichtig, dass wir solche Unterschiede innerhalb der Gruppe der Kinder und Jugendliche reflektieren und vor allem die intersektionale Verschränkung von Marginalisierung und Ungleichheiten entlang der Kategorisierungen von race, Geschlecht, ethnischer, kultureller oder religiöser Zugehörigkeit oder auch sexueller Identität nicht ausblenden. Diese beeinflussen nicht nur, welchen Gefahren und Risiken Kindern und Jugendlichen vor, während und nach der Flucht ausgesetzt sind, sondern auch, welche Handlungsmöglichkeiten ihnen offenstehen, ob sie ihre Interessen vertreten können und ob ihre Stimme gehört wird. Eine intersektionale Perspektive betrifft deshalb Verletzlichkeit und Agency gleichermaßen.
Wir sollten in der Migrationsethik also viel stärker als bislang geschehen die Eigenschaften und Fähigkeiten minderjähriger Flüchtlinge ebenso wie ihre Verletzlichkeiten, Bedürfnisse und Interessen systematisch in den Blick nehmen und daraus konkrete ethische Forderungen ableiten. Diese sind nicht einfach gegeben, sondern werden durch institutionelle Arrangements, politische Entscheidungen und gesellschaftliche Strukturen verstärkt oder gemildert.
Verantwortung differenziert einfordern
Unser Modell der Verantwortungszuschreibung will dafür mehrere Ebenen und Perspektiven systematisch miteinander verbinden. In groben Zügen haben wir – mit Blick auf die politische Philosophie von Iris Marion Young und das bio-ökologische Modell von Urie Bronfenbrenner – versucht, die spezifische ethische Verantwortung zu bestimmen, die verschiedene gesellschaftliche Akteure wie der Staat, seine Institutionen, die Familie und Eltern, die Zivilgesellschaft, tragen – auch die Kinder und Jugendlichen selbst, soweit dies entsprechend ihrer Reife und ihrer Fähigkeiten möglich ist, da Verantwortungszuschreibung auch Anerkennung ihrer Handlungsmacht ist – und worin diese konkret besteht. Gemäß unserer oben dargelegten normativen Theorie sind Inhalt und Umfang dieser Verantwortung jene grundlegenden Güter bereitzustellen, die minderjährige Flüchtlinge für eine gute Kindheit und Jugend und für ihre Entwicklung einer psychologischen und moralischen Persönlichkeit brauchen. Ethische Verantwortung leitet sich also aus dem universalen kindlichen und jugendlichen moralischen Anspruch auf eine gute Kindheit ab und geht immer soweit, bis diese ausreichend Bedingungen erfüllt sind.
Der Staat trägt dabei eine besondere, herausgehobene Verantwortung, weil er über viel Macht verfügt, weil er an den Fluchtursachen (zumindest indirekt) beteiligt ist und, weil er zumindest in dem hier vertretenen Verständnis auch daraus, dass er gerechte politische Strukturen sicherstellt, seine Legitimation zieht. Der Staat ist etwa dafür verantwortlich, Asylverfahren, Unterbringung, Bildung, Gesundheitsversorgung und Integration so zu organisieren, dass sie kind- und jugendgerecht sind und die Zeit von Kindern und Jugendlichen nicht durch jahrelanges Warten entwerten. Er kann auch andere gesellschaftliche Akteure beeinflussen, er kann notwendige Institutionen und Infrastrukturen bereitstellen und er hat als Gesetzgeber die fundamentale Verantwortung, das Recht so einzurichten, dass die moralischen Rechte, die Kinder und Jugendliche haben, auch wirklich umgesetzt und praktisch wirksam werden. Dabei geht es nicht darum, einfache Antworten auf komplexe Fragen zu geben, sondern die ethischen Dimensionen sichtbar zu machen, die mit der Frage der moralischen Verantwortung gegenüber minderjährigen Flüchtlingen verbunden sind und die allzu oft hinter pragmatischen oder politischen Erwägungen verschwinden.
Zugleich dürfen auch Kinder und Jugendliche selbst nicht aus dem Verantwortungsgefüge herausgeschrieben werden. Verantwortung heißt hier nicht, dass sie (alleine) dafür verantwortlich dafür wären, ihre Situation zu verbessern. Gemeint ist vielmehr, ihre alters- und entwicklungsangemessene Handlungsmacht anzuerkennen: Sie sollen, soweit sie dazu in der Lage sind und es ihre Entwicklung und Rechte nicht gefährdet, mitbestimmen und sich einbringen, wenn es um Schule, Unterbringung, Betreuung, Familienkontakte, Zukunftsperspektiven und Verfahren geht. Eine Ethik der Verantwortung gegenüber minderjährigen Geflüchteten muss deshalb immer auch eine Ethik der Beteiligung und des Empowerments dieser Kinder und Jugendlichen sein.