Menschenrechte in den neuen „Dublin-Zentren“?
Das „GEAS-Anpassungsgesetz“ ermöglicht es den Bundesländern, besondere Zentren für diejenigen Schutzsuchenden einzurichten, für deren Asylverfahren möglicherweise ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist. Bislang haben Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hamburg erklärt, entsprechende Zentren einzurichten oder bereits eingerichtet. Der Beitrag zeigt die menschenrechtlichen Risiken auf, die mit den Regelungen zur Ausgestaltung der Zentren verbunden